In Deutschland wurde die Marktüberwachung von Bauprodukten bis 2010 ausschließlich reaktiv, d.h. auf konkreten Hinweisen beruhend, anlassbezogen durchgeführt. Durch neue europäische Vorgaben ist seit 2010 die aktive Marktüberwachung hinzugekommen.
Seit dem 01. Juli 2013 gilt die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung – BauPVO) und löst die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Bauproduktenlichtlinie 89/106/EWG ab. Bauprodukte, die vor dem 01. Juli 2013 in Übereinstimmung mit der Richtlinie 89/106/EWG in Verkehr gebracht wurden, gelten als mit dieser Verordnung konform (Artikel 66 Abs. 1 BauPVO).
Marktüberwachungsbehörden für harmonisierte Bauprodukte geben Durchführungsfestlegungen für 2020 bekannt
Eine wichtige Säule der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte sind eigeninitiierte Kontrollen der Marktüberwachungsbehörden (sogenannte „aktive Marktüberwachung“). Die Auswahl der zu kontrollierenden Produkte erfolgt anhand von Durchführungsfestlegungen zum Marktüberwachungsprogramm, die jährlich aktualisiert werden. Weiterlesen