Fragen zum Thema Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand beantwortet die jeweilige Stadt- oder Kreisverwaltung, die auch für die Entscheidung über den Förderantrag zuständig ist. Hier werden Sie vor Antragstellung ausführlich und kompetent beraten.
Hinweise zu förderfähigen Maßnahmen und Rechtsgrundlagen, wie die Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest 2006), finden Sie beim Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weiterführende Informationen / Links:
Gabriele Pojer-Hopp
35 (Dezernat 35: Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Gabriele Pojer-Hopp
Tel.: 0211 475-2851
Fax: 0211 475-2994