Regierungspräsident Jürgen Büssow hat heute dem Vorstandsvorsitzenden der Essener STEAG AG , Dr.Alfred Tacke , und Vorstand Dr.Ing.Heinz Schottholt den Vorbescheid für die Erweiterung des Heizkraftwerkes Walsum übergeben. Mit dem Vorbescheid wird auf Grund einer vorläufigen Prüfung die grundsätzliche Zulässigkeit des geplanten Kraftwerksblockes am vorgesehenen Standort aus planungsrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Sicht sowie anderer wichtiger Belange des Wasser-, Naturschutz- und Treibhausgasemissionshandels-Rechts festgestellt. Für den Baubeginn und den späteren Betrieb sind weitere Teilgenehmigungen Voraussetzung. Der Antrag auf eine erste Teilgenehmigung zum Baubeginn liegt vor.
In den nun folgenden Genehmigungsverfahren bis hin zur Entscheidung über die Betriebsgenehmigung, die vom Antragsteller zur beabsichtigen Inbetriebnahme Ende 2009 erwartet wird, werden die Voraussetzungen und Vorbehalte des Vorbescheides in konkrete technische Anforderungen umzusetzen sein, damit am Ende die Anwohner nicht mehr Staub und Lärm hinnehmen müssen, sondern dass mit dem Bau des weltweit modernsten Steinkohlekraftwerkes mit dem höchsten aktuell erreichbaren Wirkungsgrad von mehr als 45 Prozent zur Stromerzeugung ein Vorzeigebauwerk in Walsum entsteht.
Die STEAG AG hatte am 24.05.2005 einen Vorbescheid für die Erweiterung des Heizkraftwerkes Walsum beantragt. Die beiden vorhandenen Blöcke 7 mit 150 MW und 9 mit 410 MW elektrischer Leistung sollen mit dem Block 10 um 750 MW elektrische Leistung erweitert und teilweise auch abgelöst wer-den.
Nach mehrfacher Ergänzung der Antragsunterlagen durch STEAG begann am 08.09.2005 mit der Bekanntmachung und öffentlichen Auslegung aller Unterlagen die Prüfung des Vorhabens einschließlich der Umweltverträglichkeit.Bis zum Ablauf der Einwendungsfrist am 28.10.2005 wurden etwa 1300 Einwendungen erhoben.Deshalb war ein öffentlicher Erörterungstermin erforderlich.Dabei haben vom 15.11. bis 17.11.2005 Nachbarn und Umweltverbände, wie die „Bürgerinitiative gegen Umweltgifte“ zahlreiche Fragen und Bedenken zum Gesundheitsschutz, insbesondere durch Feinstaub, zur Belästigung durch Lärm und Kühlturmschwaden sowie zum Stand der Technik ein Gas- und Dampf-Kraftwerk mit wesentlich höherem Wirkungsgrad, zur Anlagensicherheit und zur Umweltverträglichkeit vorgetragen.
Der Duisburger Norden und speziell auch der Ortsteil Walsum ist - wie viele Stadtteile im Rhein-Ruhr-Gebiet - mit Luftschadstoffen belastet. Gesundheitliche Nachteile und eine weitere Verschlechterung der Lebensqualität wurden daher befürchtet. Vor diesem Hintergrund ist es daher geboten, dass STEAG die bestverfügbaren Techniken und Kombinationen von Verfahren zur Minderung des Schadstoffausstoßes, insbesondere der diffusen Emissionen anwendet. Es ist notwendig, den Staubausstoß der Anlagen des HKW Walsum zu senken und eine weitere Zunahme zu verhindern Dies hat die Bezirksregierung mit den Beteiligten am Erörterungstermin in einer sehr offenen Weise und gerade auch seitens der Einwender sehr sachkundig und ergebnisorientiert diskutiert.
Der Kraftwerksstandort in Duisburg-Walsum ist tatsächlich durch die vorhandene Industrie in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung und damit durch eine hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Die Bezirksregierung musste daher sehr eingehend prüfen, ob dort diese erhebliche Kraftwerkserweiterung überhaupt zulässig sein kann. Der Vorbescheid enthält daher nicht nur eine sehr eingehende Bewertung der Umweltsituation, sondern auch einen umfangreichen Katalog an Voraussetzungen und Vorbehalten, die STEAG dazu veranlassen werden, in den folgenden Anträgen immer wieder über den üblichen Stand der Technik hinausgehende Lösungen zur Emissionsbegrenzung vorzusehen.
Hervorheben ist, dass gerade die Bürgerinitiative auch nach dem Erörterungstermin sich aktiv am weiteren Verfahren beteiligt und umfangreiche Informationen erhalten hat. Von ihr wurden viele der Umweltschutz-Maßnahmen an dem neuen Kraftwerksblock, aber auch eine Reihe von Verbesserungen an den vorhandenen Anlagen nachhaltig unterstützt.
Das eigentliche Anliegen der Bürgerinitiative und vieler Einwender, statt des Kohlekraftwerkes dort ein Gas- und Dampf-Kraftwerk (GuD) zu bauen, ist mit den genehmigungsrechtlichen Mitteln der Bezirksregierung nicht durchzusetzen. Für derartige Anlagen wird die Entscheidung, welche Technik aus Gründen des Klimaschutzes die jeweils richtige ist, ausdrücklich innerhalb des Treibhausgasemissionshandelssystems und nicht im Immissionsschutzrecht geregelt. Dies ist auch grundsätzlich richtig, denn Klimaschutz gelingt nur mit weltweit abgestimmten Konzepten und die Frage des richtigen Energiemixes ist einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen der Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Abhängigkeiten - nur auf nationaler Ebene zu lösen.
Auch die Größe des Kühlturmes wurde von den Walsumer Bürgern kritisiert, aber gerade die aktuelle Wetterlage zeigt wieder, wie problematisch die Stromversorgung mit Durchlaufkühlung, also Wasserentnahme und Wiedereinleitung des aufgeheizten Wassers in den Rhein, werden kann.
Der Vorbescheid wird als Umweltinformation in das Internet-Angebot der Bezirksregierung Düsseldorf aufgenommen, so dass in den nächsten Tagen jeder Interessierte die Entscheidung dort nachlesen kann (ww.brd.nrw.de).
Der Entscheidung wird nun in Kürze öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt. Die Einwender und auch STEAG haben grundsätzlich die Möglichkeit, im Widerspruchs- und Klageverfahren die Rechtmäßigkeit des Bescheides überprüfen zu lassen.
Diese Investition ist für Duisburg ein wichtiges Signal als auch zukunftsfähiger Standort. Immerhin werden vorhandene Arbeitsplätze der STEAG gesichert, mit den Errichtungskosten von 800 Mio. € werden Arbeitsplätze im Baugewerbe und Anlagenbau geschaffen bzw. gesichert.
Wenn dann noch das Fernwärmenetz im Ruhrgebiet weiter ausgebaut würde und damit auch der neue Block zusätzlich zum Strom auch Wärme abgeben könnte, wäre das sehr zu begrüßen. Die technischen Voraussetzungen dafür hat STEAG bereits geschaffen. Auch das steht in diesem Vorbescheid.
Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf
E-Mail an Ansprechpartner/in Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf
Tel.: 0211 475-2284
Fax: 0211 475-2040