Mit einer Reihe von Entscheidungen setzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 18. Mai Meilensteine auf dem Weg der Internetüberwachung im Bereich unerlaubten Glücksspiels.
Sowohl die Werbung für unerlaubtes Glücksspiel im Internet als auch die Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel im Internet sind Straftaten, die - vielfach vom Ausland mit Zielrichtung auf Deutschland / NRW - aus Gründen des Jugendschutzes und der Spielsuchtvorbeugung vom Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind. Nach den nun vorliegenden ersten Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sind entsprechende Untersagungsanordnungen des Regierungspräsidenten Jürgen Büssow bezogen auf NRW rechtmäßig. Die Anbieter von Werbung oder Veranstaltung von unerlaubten Glücksspielen im Internet werden unter Androhung empfindlicher Zwangsgelder zur Löschung entsprechender Angebote angehalten.
Neu ist in diesem Zusammenhang die angeordnete Technologie der Geolokalisation (Standortbestimmung des Internet-Nutzers), die die Internet-Anbieter in den Stand versetzt, das Bundesland NRW - oder auch vom Ausland aus die gesamte Bundesrepublik Deutschland - vom Internetangebot des Straftatbestandes „unerlaubtes Glücksspiel“ auszusparen.
Unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes wird darauf hingewiesen, dass die Spieler und Nutzer solcher Angebote gleichzeitig Gefahr laufen, sich selbst strafbar zu machen, soweit sie solche Angebote nutzen. „Darüber hinaus ist es den Glücksspielveranstaltern untersagt, möglicherweise anfallende Gewinne an den Spieler auszuzahlen“.
Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf
E-Mail an Ansprechpartner/in Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf
Tel.: 0211 475-2284
Fax: 0211 475-2040
