Im Planfeststellungverfahren zum Ausbau der bewirtschafteten Raststätte Geismühle an der A 57 liegen die Antragsunterlagen in der Zeit vom 03.02.2016 bis einschließlich 02.03.2016 bei den Städten Krefeld und Meerbusch zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf online abgerufen werden.
Im oben genannten Zeitraum können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren und bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Offenlage Einwendungen gegen den Plan bei den Städten Krefeld und Meerbusch oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Genehmigungsbehörde erheben.
Weitere Informationen zur Offenlage und zum Verfahrensablauf finden Sie in den Amtsblättern der Städte Krefeld und Meerbusch vom 28.01.2016.
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