Mit Beschluss vom 08.07.2020 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Schließung der Deichlücke in Düsseldorf in der Ortslage Himmelgeist, 3.Planabschnitt – „Himmelgeister Landstraße“ – planfestgestellt.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch den Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf, hat das Vorhaben geplant und wird nun die Umsetzung der Baumaßnahme durchführen. Das Vorhaben betrifft einen zirka 650 Meter langen Rheinabschnitt in Düsseldorf-Himmelgeist zwischen der Nikolausstraße (Rheinstrom-Kilometer 730,05) und dem Pumpwerk Flehe (Rheinstrom-Kilometer 730,70).
Der bislang vorhandene Deich in diesem Bereich ist zirka 200 Meter lang und zu niedrig. Auch hinsichtlich des inneren Aufbaus, der Lagerungsdichte und Geometrie entspricht er nicht mehr dem Stand der Technik und muss daher saniert werden. Für den gesamten Planungsbereich wird der Neuaufbau eines durchgehenden Hochwasserschutzes nach den derzeit gültigen technischen Vorgaben erfolgen. Zusammen mit den bereits planfestgestellten Sanierungsabschnitten 1 und 2 wird damit der Hochwasserschutz in der Ortslage Himmelgeist auf Jahrzehnte sichergestellt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen
in der Zeit vom 31.08.2020 bis zum 14.09.2020 einschließlich
bei der Stadt Düsseldorf im Rathaus Benrath, Benrodestraße 46 in 40597 Düsseldorf nach vorheriger Terminvereinbarung (unter Telefonnummer 0211 8997112 oder über die E-Mail-Adresse: bezirksverwaltungsstelle.09@duesseldorf.de) zu jedermanns Einsicht aus.
Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind bei der Einsichtnahme zu beachten.
Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss über die Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ eingesehen werden.
Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf
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