Hauptnavigation



 
Schule - Grund- und Förderschulen
 

 
 

12.05.2011

Inklusion - Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen

Mit dem Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte behinderter Menschen, das für die Bundesrepublik Deutschland 2009 in Kraft getreten ist, haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln und ein gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zum Regelfall zu machen.

Da die Zuständigkeit für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich in die Hoheit der Länder fällt, hat der nordrhein-westfälische Landtag ohne Gegenstimmen einen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet und sich damit zu diesem Auftrag bekannt.

Erste Schritte auf dem Weg zur Umgestaltung der sonderpädagogischen Förderung in einem inklusiven Schulsystem sind:

  • Der weitere Ausbau des gemeinsamen Lernens im bisherigen System des Gemeinsamen Unterrichts.
  • Die Aufforderung an Schulträger und Schulaufsicht, die laut Schulgesetz über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort entscheidet, wo immer es möglich ist, dem Wunsch von Eltern nach Gemeinsamem Unterricht nachzukommen (siehe Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die pädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (VVz §37 AO-SF)).
  • Die Verlängerung der Pilotphase des Schulversuches „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“ und die systematische Auswertung der Arbeit der Kompetenzzentren.

Langfristig ist vorgesehen, dass Eltern ein grundsätzliches Wahlrecht des sonderpädagogischen Förderortes für ihr Kind erhalten und die allgemeine Schule damit zum Regelförderort wird.

Weitere Informationen / Links

 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

 Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte behinderter Menschen

Antrag der Fraktionen 

Gemeinsamer Unterricht

Schulgesetz

VVz §37 AO-SF

„Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“