Mit dem Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte behinderter Menschen, das für die Bundesrepublik Deutschland 2009 in Kraft getreten ist, haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln und ein gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zum Regelfall zu machen.
Da die Zuständigkeit für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich in die Hoheit der Länder fällt, hat der nordrhein-westfälische Landtag ohne Gegenstimmen einen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet und sich damit zu diesem Auftrag bekannt.
Erste Schritte auf dem Weg zur Umgestaltung der sonderpädagogischen Förderung in einem inklusiven Schulsystem sind:
Langfristig ist vorgesehen, dass Eltern ein grundsätzliches Wahlrecht des sonderpädagogischen Förderortes für ihr Kind erhalten und die allgemeine Schule damit zum Regelförderort wird.
Weitere Informationen / Links
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte behinderter Menschen
„Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“
Mertens, Rüdiger
41 (Dezernat 41: Grundschulen -Primarstufe- und Förderschulen)
E-Mail an Ansprechpartner/in Mertens, Rüdiger
Tel.: 0211 475-5701
