Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Sprachenangebot ihrer Schule eingegliedert werden konnten, können zum Erwerb von Schulabschlüssen an einer Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) in der Sprache ihres Herkunftslandes teilnehmen. Das Ergebnis der Prüfung tritt an die Stelle der Note einer Fremdsprache. Zulassung und Durchführung der Prüfung richten sich nach den Richtlinien für die Sprachprüfung. Ausführliche Informationen, von der Antragstellung bis zur Wiederholung der Prüfung, sind zusammengestelt in unserem Handbuch zur Sprachprüfung.
Der Prüfungszeitraum geht aus meiner Rundverfügung vom 31.08.2010 hervor.
Weitere Informationen/ Downloads
Rundverfügung an alle Schulen und Einrichtungen der Weiterbildung im Regierungsbezirk Düsseldorf
Richtlinien für die Sprachprüfung
Anmeldeformular für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II
Antragsformular für Studierende an Weiterbildungskollegs
