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Schule - Personalangelegenheiten
 

 
 

02.09.2010

Informationen über das Teildezernat 47.6 (Personalangelegenheiten an Gesamtschulen)

Das Teildezernat 47.6 betreut mit seinen Mitarbeitern die ca. 6.400 Lehrkräfte an den Gesamtschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf in allen personalrechtlichen Angelegenheiten. Die Aufgabengebiete sind regional aufgeteilt.

Unser Aufgabengebiet umfasst beispielsweise die Einstellung und Zurruhesetzung von Lehrkräften, deren Beförderung bzw. Höhergruppierung, die Bearbeitung von Anträgen auf Teilzeitarbeit, Elternzeit oder Beurlaubung, die Genehmigung von Nebentätigkeiten sowie die Bearbeitung von Klageverfahren und Dienstaufsichtsbeschwerden.

Gegenüber den anderen Teildezernaten gibt es folgende Besonderheiten:

Es gibt gesamtschulbezogene Funktionsämter, also vielfältige Leitungsfunktionen an Gesamtschulen wie die didaktische Leitung oder die Abteilungsleiter und Koordinatoren. Dadurch ist auch eine große Anzahl Beförderungsverfahren charakteristisch. Daneben werden auch Fachleiter an Studienseminaren beauftragt.

An Gesamtschulen sind neben den Stufenlehrämtern alle schulformbezogenen Altlehrämter (ausgenommen berufsbildende Fachrichtungen) vertreten.

Die Schulleitungsstellen sind gemäß Nr. 1.3 der Vorbemerkungen zur Landesbesoldungsordnung quotiert. Dies bedeutet, dass solche Stellen sowohl Beamten des gehobenen Dienstes (Lehrerinnen und Lehrern) als auch des höheren Dienstes (Studienräte und Oberstudienräte) grundsätzlich offen stehen.

Das pädagogische Konzept der Gesamtschulen unterscheidet sich von denen der anderen Schulformen durch einige Besonderheiten, über die Sie im Bereich des Dezernates 44 nähere Informationen erhalten können.

Telefonische Erreichbarkeit:

Die hohe Anzahl von zu bearbeitenden Fällen bringt es leider manchmal mit sich, dass wir nicht jeden Anruf sofort entgegen nehmen bzw. nicht jedem Anrufer sofort die gewünschte umfassende telefonische Beratung zukommen lassen können, die sowohl die Anrufer als auch wir erwarten. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Die Vielzahl der Anrufe und der mit der telefonischen Beratung verbundene, hohe Zeitaufwand haben dazu geführt, dass die schriftlich vorliegenden Anträge, Anfragen, etc. nur mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung bearbeitet werden konnten. Ich bitte deshalb im Interesse einer zügigen Sachbearbeitung von vermeidbaren Telefonaten abzusehen. Konkrete Anfragen von Lehrkräften sind grundsätzlich schriftlich, gerne auch per Fax, auf dem Dienstweg an den zuständigen Sachbearbeiter des Teildezernates 47.6 zu richten.

Allgemeine Informationen, Vordrucke, etc. liegen den Schulen vor und können von den Lehrkräften dort eingesehen werden oder stehen im Internetangebot der Bezirksregierung zur Verfügung.

Zu den entsprechenden Vordrucken

Anfragen an das Dezernat können selbstverständlich auch per Fax (0211 475-5995) oder per Email gestellt werden.

Übersicht mit allen Ansprechpartnern