Die Bezirksregierung ist mit dieser Vereinbarung dem gesetzlichen Auftrag aus § 83 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches IX nachgekommen. Inhalt dieser Integrationsvereinbarung sind Regelungen für das Referendariat, das Einstellungs- und Versetzungsverfahren, Fortbildungen und Regelungen zum Arbeitsplatz an den Schulen.
So wird z.B. vor Ausschreibungen bereits die Agentur für Arbeit über freie und besetzbare Lehrstellen informiert, um bei ihnen gemeldete, geeignete schwerbehinderte Menschen für diese Stellen mitteilen zu können. Bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen wird unmittelbar die Schwerbehindertenvertretung am Verfahren beteiligt, durch welche auch umfangreiche Beratungsmöglichkeiten angeboten werden. Für schwerbehinderte Menschen im Schuldienst soll u.a. auch mindestens einmal im Jahr die Schulleitung für ein Gespräch zur Verfügung stehen. Dies bietet die Möglichkeit den behinderten Menschen zu seiner Belastung zu hören, oder besondere Kompetenzen in den Arbeitsalltag einzubringen. Auch können Fragen zur Umgestaltung von Arbeitsplätzen oder Fördermitteln geklärt werden.
Die erste Integrationsvereinbarung trat bereits am 01.02.2006 in Kraft. Nach einer ersten Evaluation wurde die Vereinbarung dann in 2008 angepasst. Nun wurde die Vereinbarung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst und gilt bis zum 31.01.2012. Bis dahin wird aufgrund einer zweiten Evaluation in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Schwerbehindertenvertretungen, der Personalräte und der Dienststelle an einer weiteren Verbesserung der Vereinbarung gearbeitet.
Sie ist ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit in Schule und Behörde indem sie Handlungsmaximen für Schulleitungen und die Bezirksregierung selbst festlegt.
Paul Haße
47 (Dezernat 47: Personal- und Stellenplanangelegenheiten)
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Tel.: 0211 475-5452