Der Gesundheitsschutz werdender und stillender Mütter hat in der heutigen Arbeitswelt einen hohen Stellenwert. Er umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit insbesondere des Ungeborenen vor schädigenden Einwirkungen am Arbeitsplatz zu schützen.
Während der gesamten Schwangerschaft gelten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) bei angestellten Lehrerinnen, nach der Mutterschutzverordnung (MuSchVB) bei beamteten Lehrerinnen sowie nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) bei angestellten und beamteten Lehrerinnen verschiedene Schutzbestimmungen.
Weitere rechtliche Regelungen finden sich in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) und im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG).
Ergänzende Informationen sind auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts (RKI) unter www.rki.de sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter www.baua.de zu finden.
Aufgrund dieser Regelungen wurde zur Beratung und Betreuung schwangerer Lehrerinnen beim beruflichen Umgang mit Kindern eine Verfahrensweise entwickelt, die der Rundverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf zum Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern und dem Erlass des Schulministeriums zum Mutterschutz entnommen werden kann.
Der Beitrag: Wer muss wann was tun? fasst die in der Verfügung und dem Erlass beschriebene Vorgehensweise zusammen und stellt eine Strukturierungshilfe des Verfahrens nach Anzeige einer Schwangerschaft bei beruflichem Umgang mit Kindern dar. Der Begriff "Kinder" im Sinne der Rundverfügung wird als Synonym für Schüler und Schülerinnen aller Schulformen verwendet. Zur Klärung von Detailfragen sollte jedoch die Rundverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf und der Erlass des Schulministeriums zusammen mit den Handlungsempfehlungen herangezogen werden.
Als Ansprechpartner für Fragen zum Mutterschutz stehen neben dem arbeitsmedizinischen Dienst, hier die BAD GmbH, auch die Mitarbeiter/innen des Dezernats 56 und zu dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Fragen die zuständigen Personalsachbearbeiter/innen des Dezernats 47 der Bezirksregierung Düsseldorf, zur Verfügung.
Unabhängig von dem Verfahren zum Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern ist an alle neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer - aber auch an alle anderen Lehrkräfte - mit Blick auf drohende Gesundheitsgefahren durch Infektionskrankheiten der Appell zu richten, sich in ihrem eigenen Interesse ihres Impfstatus zu vergewissern und ihren Impfschutz nicht zu vernachlässigen. Zur weiteren Information können Sie ein entsprechendes Merkblatt zum Infektionsschutz herunterladen.
Hinweis zur Impfung gegen die pandemische und die saisonale Influenza
Die STIKO hat die Empfehlung zur Impfung gegen die Neue Influenza A (H1N1) zurückgezogen. Die Rücknahme der Empfehlung erfolgte aufgrund der veränderten epidemiologischen Lage sowie der Verfügbarkeit eines saisonalen Influenza-Impfstoffes mit integrierter A(H1N1)v-2009-Komponente für die kommende Influenzasaison 2010/2010.
Schwangere haben ein erhöhtes Risiko, bei einer Influenzavirus-Infektion einen schweren Krankheitsverlauf zu entwickeln. Gesunde Schwangere sollen die Impfung vorzugsweise ab dem 2. Trimenon erhalten.
Weitere Informationen hierzu können Sie den Seiten des RKI entnehmen.
Weitere Informationen / Downloads
Mutterschutz: Wer muss was wann tun (Stand: 05/2010)
Rundverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf (Stand: 02/2008)
Ergänzungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf (Stand: 04/2009)
Erlass des Schulministeriums (Stand: 11/2006)
Handlungsempfehlung zum Erlass des Schulministeriums (Stand: 11/2007)
Merkblatt zum Infektionsschutz (Stand: 11/2010)
Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung (Stand: 11/2010)
Fragebogen der B.A.D.-GmbH zum derzeitigen Einsatz der Lehrkraft (Stand: 05/2010)
Meldebogen (Stand: 08/2007)
Wegbeschreibung B.A.D.-GmbH, Zentrum Düsseldorf (Stand: 12/2009)
Adressen der B.A.D.-Zentren (Stand: 01/2010)
Heike Hanisch
47 (Dezernat 47: Personal- und Stellenplanangelegenheiten)
E-Mail an Ansprechpartner/in Heike Hanisch
Tel.: 0211 475-5075
Fax: 0211 475-5988