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04.12.2009

Kirchensachen

Hier werden zum einen die klassischen Kirchenangelegenheiten (Genehmigung von Beschlüssen der katholischen und evangelischen Kirchengemeinden über Kreditaufnahmen, Friedhofsgebührensatzungen, etc.) und die Verwaltung der 12 Patronate und 4 Sonderliegenschaften wahrgenommen.

Weiterhin werden div. Zuwendungen gewährt und zwar:

  • für den Neubau von Synagogen (derzeit ein Objekt in Duisburg),
  • für notwendige Instandsetzungs- oder Sicherungsmaßnahmen an Synagogen (z.B. Instandsetzung der Mikwe der Synagoge in Düsseldorf,
  • für besondere Instandsetzungs- oder Sicherungsmaßnahmen der geschlossenen und offenen Jüdischen Friedhöfe (Restaurierung von Grabmälern, umfangreiche Baumpflegemaßnahmen)