Das Land Nordrhein-Westfalen fördert vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Bildende Kunst, Museen, Theater, Musik, Literatur und Film. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Regionalen Kulturpolitik. Gefördert werden in sich abgeschlossene Projekte (bspw. Konzerte, Theaterproduktionen, Filmfestivals), aber auch die Personal- und Betriebskosten verschiedener Einrichtungen, die für das Kulturleben im Land Nordrhein -Westfalen von Bedeutung sind.
Antragsteller/innen können sowohl Privatleute, Vereine, private Einrichtungen, u .ä. als auch kommunale Träger sein. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Antragstellerin/ der Antragsteller ihren/seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat . Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist dort zu stellen. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie hier:
Die Entscheidung über die Förderung und deren Höhe trifft das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW.
Feste Antragsfristen gibt es in folgenden Förderbereichen:
Auch in allen anderen Förderbereichen ist es wegen der notwendigen Vorlaufzeiten ratsam, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Grundvoraussetzung ist in jedem Fall, dass mit der Durchführung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Weitere Unterlagen:
Projektdatenblatt Kultur und Schule (NÄCHSTER ANTRAGSTERMIN: 31. März 2012)
Projektdatenblatt Regionale Kulturpolitik
Barbara Seppi
48 (Dezernat 48: Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken)
E-Mail an Ansprechpartner/in Barbara Seppi
Tel.: 0211 475-3556
Fax: 0211 475-5912
Simone Horzenek
48 (Dezernat 48: Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken)
E-Mail an Ansprechpartner/in Simone Horzenek
Tel.: 0211 475-3506
Fax: 0211 475-5912
