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Schule - Privatschulen, Weiterbildung, Kultur, Sport, Kirchensachen
 

 
 

27.09.2011

Kunst- und Kulturförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Bildende Kunst, Museen, Theater, Musik, Literatur und Film. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Regionalen Kulturpolitik. Gefördert werden in sich abgeschlossene Projekte (bspw. Konzerte, Theaterproduktionen, Filmfestivals), aber auch die Personal- und Betriebskosten verschiedener Einrichtungen, die für das Kulturleben im Land Nordrhein -Westfalen von Bedeutung sind.

Antragsteller/innen können sowohl Privatleute, Vereine, private Einrichtungen, u .ä. als auch kommunale Träger sein. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Antragstellerin/ der Antragsteller ihren/seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat . Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist dort zu stellen. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie hier:

      Zuwendungsantrag Kunst- und Kulturförderung          

Die Entscheidung über die Förderung und deren Höhe trifft das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW.

Feste Antragsfristen gibt es in folgenden Förderbereichen:

  • Kultur und Schule                                         31.03. für das folgende Schuljahr
  • Regionale Kulturpolitik                                30.09. des Vorjahres
  • Musik, Tanz, Theater/Freie Szene              31.10. des Vorjahres

Auch in allen anderen Förderbereichen ist es wegen der notwendigen Vorlaufzeiten ratsam, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Grundvoraussetzung ist in jedem Fall, dass mit der Durchführung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.

Weitere Unterlagen:

Projektdatenblatt Kultur und Schule (NÄCHSTER ANTRAGSTERMIN: 31. März 2012)

Projektdatenblatt Regionale Kulturpolitik

 

Vordruck Mittelanforderung

Vordruck Verwendungsnachweis