Das Sachgebiet 06 des Dezernates 48 ist zuständig für die Weiterbildung im Land Nordrhein-Westfalen.
Der Bereich „Weiterbildung“ umfasst:
Aktuelle Informationen
Die diesjährige Regionalkonferenz Weiterbildung findet voraussichtlich am 05. November 2012 in Düsseldorf statt.
Übersicht über die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen im Bezirk Düsseldorf
Im Land Nordrhein-Westfalen führen Einrichtungen in kommunaler und in freier Trägerschaft Weiterbildungsangebote durch. Eine Übersicht über die anerkannten Einrichtungen finden Sie hier:
Anerkennung von Einrichtungen der Weiterbildung
Das Weiterbildungsgesetz NRW (WbG NRW) sichert jedem Bürger und jeder Bürgerin das Recht, Kenntnisse und Qualifikationen zu erwerben und zu vertiefen, die zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufs beitragen. Einrichtungen der Weiterbildung haben die Aufgabe, Bildungsgänge zur Vermittlung von Kenntnissen und Qualifikationen für die Zeit nach Beendigung der ersten Bildungsphase bereit zu stellen. Die Einrichtungen decken damit einen Bedarf an Bildung neben Schule oder Hochschule sowie der Berufsausbildung und der außerschulischen Jugendbildung (§1, § 3 WbG NRW). Einrichtungen der Weiterbildung im Sinne des WbG sind Bildungsstätten in kommunaler Trägerschaft (Volkshochschulen) und anerkannte Bildungsstätten in anderer Trägerschaft.
Eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung in anderer Trägerschaft kann ausgesprochen werden, wenn die Voraussetzungen des § 15 WbG erfüllt sind.
Hier finden Sie:
Zuständig für die Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung ist die jeweilige Bezirksregierung, in deren Bereich die Einrichtung ihren Sitz hat. Zuständig für die Anerkennung einer Einrichtung der Weiterbildung, die nach ihrer Bezeichnung dem Bereich der Eltern- und Familienbildung angehört und zumindest zu drei Vierteln ihres Lehrprogramms in diesem Bereich tätig ist, ist das zuständige Landesjugendamt.
Ansprechpartnerin für die Anerkennung ist:
Frau Hahn
Telefon.: 0211 475–5513
E-Mail: Sandra.Hahn@brd.nrw.de
Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung
Das Sachgebiet 06 des Dezernates 48 ist zuständig für die finanzielle Förderung der Weiterbildungseinrichtungen nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Förderung der Weiterbildung ist gemäß § 7 des Weiterbildungsgesetzes gesetzliche Aufgabe des Landes. Das Land beteiligt sich an den Kosten für das hauptamtliche und hauptberufliche pädagogische Personal und für die Maßnahmen, die nach Unterrichtsstunden und Teilnehmertagen berechnet werden. Die Förderung erfolgt gemäß Weiterbildungsgesetz NRW und jährlichem Haushaltsgesetz. Die Zuwendungen werden im Rahmen von Höchstfördersätzen für die im Weiterbildungsgesetz definierten Bildungsbereiche gewährt.
Anspruch auf Förderung haben Volkshochschulen und anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft. Einrichtungen, die nach dem 31.12.2004 anerkannt wurden, erhalten Förderung mit Beginn des fünften Haushaltsjahres nach ihrer Anerkennung.
Vordrucke für die Jahresrechnung:
Volkshochschulen:
Erklärung gem. § 10 WbG
Einrichtungen in anderer Trägerschaft
Erklärung gem. § 14 WbG
Nachweis Unterrichtsstunden
Aufstellung der zur Förderung beantragten Stellen
Gesamtübersicht
Teilnehmerliste
Ansprechpartnerinnen für Förderung sind:
Frau Hahn
Telefon: 0211 475–5513
E-Mail: Sandra.Hahn@brd.nrw.de
Frau Lies
Telefon: 0211 475–5539
E-Maiil: Kathatrina.Lies@brd.nrw.de
Frau Breuhahn
Telefon: 0211 475–4513
E-Mail: Klaudia.Breuhahn@brd.nrw.de
Kooperation / Fusion von Einrichtungen der Weiterbildung
Einrichtungen der Weiterbildung haben die Möglichkeit zu kooperieren oder zu fusionieren.
Ansprechpartnerin für Kooperationen / Fusionen ist:
Frau Lies
Telefon: 0211 475-5539
E-Mail: Kathatrina.Lies@brd.nrw.de
Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen
Abschlüsse:
Die Lehrgänge gemäß § 6 des Weiterbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vermitteln den Schulabschluss nach Klasse 9 sowie alle weiteren Abschlüsse der Sekundarstufe I.
Anbieter:
Die Lehrgänge werden an den Volkshochschulen und an einzelnen anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft durchgeführt (Übersicht der derzeitigen Anbieter). Das Dezernat 48.06 erteilt die Lehrgangsgenehmigung. Es genehmigt die Lehrpläne, die Lehrkräfte sowie die Prüfungsaufgaben. Die Bezirksregierung führt den Prüfungsvorsitz bei den Prüfungen zum Erwerb der nachträglichen Schulabschlüsse.
Prüfungsordnung:
Die Prüfung zu den jeweiligen Abschlüssen erfolgt gemäß der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I an Einrichtungen der Weiterbildung (PO-S I-WbG).
Förderung gemäß § 18 Abs. 2 WbG
Nach dem Weiterbildungsgesetz haben Einrichtungen der Weiterbildung einen Anspruch auf Förderung von Unterrichtsstunden für Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen. Voraussetzung dafür ist, dass bereits im Jahr 2002 ein solches Angebot durchgeführt worden ist. Die Fördersätze für nebenamtlich/nebenberuflich und hauptamtlich/hauptberuflich durchgeführte Unterrichtsstunden werden jährlich im Haushaltsgesetz festgelegt.
Den Vordruck für die Meldung zum 15.09. des laufenden Jahres finden Sie hier.
Den Vordruck für die Abschlussmeldung zum 31.03. für das vergangene Jahr finden Sie hier.
Ansprechpartnerin für die Genehmigung ist:
Frau Kamp
Telefon: 0211 475–3500
E-Mail: Annette.Kamp@brd.nrw.de
Ansprechpartnerin für die Förderung ist:
Frau Lies
Telefon: 0211 475-5539
E-Mail: Kathatrina.Lies@brd.nrw.de
Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub)
Für Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen:
Weiterhin haben Arbeitnehmer, die vornehmlich in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind, einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Die Freistellung von der Arbeit kann zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen erfolgen. Bildungsveranstaltungen müssen von einer anerkannten Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung durchgeführt werden.
Dieses sind
Die entsprechenden Einrichtungen finden Sie unter
"Übersicht über die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen im Bezirk Düsseldorf".
Eine Liste der nach dem AWbG anerkannten Einrichtungen wird Ihnen zukünftig ebenfalls hier zur Verfügung gestellt.
Alle weiteren Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
Für Einrichtungen:
Ab dem 01.01.2010 können Anträge auf Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung gestellt werden. Einrichtungen, die bis 27.12.2009 die Voraussetzungen nach dem bisherigen § 9 Abs. 1 AWbG erfüllt haben, gelten bis 31.12.2011 als anerkannt.
Anerkennungsvoraussetzungen sind,
Zuständig für die Anträge auf Anerkennung ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Einrichtung in NRW ihren Sitz hat. Über Anträge von Einrichtungen, die ihren Sitz außerhalb von Nordrhein-Westfalen haben, entscheidet die Bezirksregierung Detmold. Den Antrag auf Anerkennung finden Sie hier.
Ich weise Sie darauf hin, dass die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Arbeitnehmerweiterbildung gebührenpflichtig ist.
Ansprechpartnerin für die Arbeitnehmerweiterbildung ist:
Frau Hahn
Telefon: 0211 475–5513
E-Mail: Sandra.Hahn@brd.nrw.de
Am 15.11.2011 fand die 12. Regionalkonferenz im Bezirk Düsseldorf statt.
Das Thema der Konferenz lautete „Professionalisierung des hauptamtlichen pädagogischen Personals – neue Herausforderungen“.
Im Folgenden finden Sie die Vorträge sowie die Referate aus den Arbeitsgruppen.
Vorträge
Vortrag von Frau Bosche, DIE Bonn
Professionalisierung, Aufgabenfelder und Tätigkeiten von HpM im Wandel
Vortrag von Frau Dr. Rosendahl, Frau Alfänger und Herrn Cywinski, Universität Duisburg / Essen
Beschäftigungslage in der Weiterbildung zwischen Qualität und Prekariat
Arbeitsgruppen
Sandra Hahn
48 (Dezernat 48: Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken)
E-Mail an Ansprechpartner/in Sandra Hahn
Tel.: 0211 475-5513
Fax: 0211 475-5912
Katharina Lies
48 (Dezernat 48: Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken)
E-Mail an Ansprechpartner/in Katharina Lies
Tel.: 0211 475-5539
Klaudia Breuhahn
48 (Dezernat 48: Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken)
E-Mail an Ansprechpartner/in Klaudia Breuhahn
Tel.: 0211 475-4513
Fax: 0211 475-5912
Annette Kamp
48 (Dezernat 48: Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken)
E-Mail an Ansprechpartner/in Annette Kamp
Tel.: 0211 475-3500
Fax: 0211 475-5912