Übersicht Förderprogramme
Offene Ganztagsschule im Primarbereich - Betreuung
Mit dem Förderprogramm „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Trägern die vorhandene Angebotsstruktur der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter qualitativ und quantitativ ausgebaut werden. Gleichzeitig ist mit diesem Förderprogramm beabsichtigt die unterschiedlichen bestehenden Angebote (Horte, „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“) zu bündeln und durch ein Gesamtkonzept zu ersetzen.
Zuwendungsanträge sind bis zum 31. März eines jeden Jahres bei der Bezirksregierung einzureichen.
Auskunft erteilt Herr Bilstein, Telefon 0211 475-5659
aktuelle Rechtsgrundlagen und Formulare unter: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/index.html
Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung in Ganztagsschulen (IZBB); "Verwendung von Restmitteln"
Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) sind im Zuge der Abrechnungen des Jahres 2008 von den Schulträgern landesweit ca. 10 Mio. Euro zurückgegeben worden. Diese und ggf. weitere im Laufe des Jahres gemeldeten Rückflüsse können für andere Vorhaben zur qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote in allen bestehenden und bis zum 1.08.2010 eingerichteten Ganztagsschulen und in Schulen mit ganztägigen Angeboten verwendet werden, die bisher keine Mittel aus dem IZBB erhalten haben.
Anträge können bis zum 13.11.2009 gestellt werden. Die Zuteilung der Mittel erfolgt durch das MSW nach dem „Windhund-Prinzip“ (wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Jeweils zum 1. eines Monats, erstmals zum 1.7.2009, werden die Mittelbedarfe dem MSW gemeldet.
Auskunft erteilt: Frau Seidler; Telefon: 0211 475-5660
1.000 Schulen Programm in der Sekundarstufe I - Investitionen
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen für alle Schulen der Sekundarstufe I,die zum 1.5.2008 keine Ganztagsschule sind, zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ gemäß Erlass des MSW v. 31.7.2008 (Abschnitt II Nr. 1 und 2), insbesondere Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung, ggf. auch Erwerb (ohne Grundstückskosten) und Ersteinrichtung von geeigneten Räumlichkeiten für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke von Schülerinnen und Schülern. Die Maßnahmen können auch gefördert werden, wenn sie außerhalb des Schulgrundstücks durchgeführt werden, auf der Basis eines gemeinsamen Konzepts in einem organisatorischen Zusammenhang zur Ganztagsschule oder zur pädagogischen Übermittagbetreuung stehen und fußläufig erreichbar sind.
Der Mittelabruf erfolgt formlos durch den Schulträger.
Der Abschluss der Baumaßnahmen muss zum 31.12.2010, die Abrechnung der Maßnahmen zum bis 31.03.2011 erfolgen.
aktuelle Rechtsgrundlagen und Formulare unter: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/index.html
Auskunft erteilt Frau Seidler, Telefon: 0211 475-5660
Zuwendungen für die Betreung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn plus“ und „Silentien“) im Primarbereich ab dem Schuljahr 2009/2010
Die Landesregierung fördert für diejenigen Schulen, die (noch) nicht OGS sind, verlässliche und bedarfsgerechte Betreuungsangebote für Kinder in Schulen der Primarstufe vor und nach dem Unterricht bzw. an schulfreien Tagen. Zielsetzung ist, dass Familien, insbesondere berufstätige Eltern und Alleinerziehende, sich auf eine gleichbleibende Schulzeit verlassen und sicher sein können, dass ihre Kinder auch außerhalb der Unterrichtsstunden in guten Händen sind.
Zusätzlich werden Silentien bezuschusst, deren Aufgabe es ist, Schülerinnen und Schülern zusätzlich zum Klassenunterricht in Kleingruppen individuell zu fördern.
Zuwendungsanträge sind bis zum 31.März eines jeden Jahres bei der Bezirksregierung einzureichen.
aktuelle Rechtsgrundlagen und Formulare unter: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/index.html
Auskunft erteilt Frau Stutz, Telefon 0211 475-4659
Geld oder Stelle in der Sekundarstufe I - pädagogische Übermittagsbetreuung
Das Programm "Geld oder Stelle" sorgt mit einer an der Schulgröße orientierten Pauschale dafür, dass alle Halbtagsschulen eine Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht sicherstellen. Darüber hinaus soll sie - im Hinblick auf die Förderbedarfe und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie die Bedarfe der Eltern - ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote bereitstellen.
(Aufbauende) Ganztagsschulen erhalten über dieses Förderprogramm die Möglichkeit, einen Teil ihrer Lehrerganztagszuschläge in Geld umwandeln zu lassen und durch den Einsatz gemeinwohlorientierter Partner das Schulleben zu bereichern.
Zuwendungsanträge sind bis zum 31.12. eines jeden Jahres bei der Bezirksregierung einzureichen.
aktuelle Rechtsgrundlagen und Formulare unter: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/index.html
Auskunft erteilt Frau Stutz, Telefon: 0211 475-4659
Fortbildungsangebote für das Personal im Rahmen der Verlässlichen Ganztagsangebote und der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Die Fortbildungsangebote werden nicht mehr durch die Bezirksregierung genehmigt. Bitte richten Sie Ihre künftigen Anträge an die:
Serviceagentur
"Ganztägig Lernen in NRW"
Institut für soziale Arbeit e.V.
Friesenring 32-34
48147 Münster
Kein Kind ohne Mahlzeit
Mit diesem Förderprogramm hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien bei der Mittagsverpflegung in offenen oder gebundenen Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I zu fördern.Der Landesfonds sieht eine durchschnittliche Förderung von 200,-- € pro Jahr und Kind vor.
Die Eigenanteile betragen für die Eltern durchschnittlich 200,-- € und für den Schulträger 100,-- € jährlich pro Kind.
Anträge sind bis zum 30.09. eines jeden Jahres bei der Bezirksregierung zu stellen. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.10. des Folgeschuljahres vorzulegen.
Antragsvordruck "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Verwendungsnachweis "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Stichtagsmeldung "Kein Kind ohne Mahlzeit"
aktuelle Informationen und Vordrucke erhalten Sie zusätzlich beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter: http://www.mags.nrw.de/04_Soziales/4_Soziale_Sicherung/kein-kind-ohne-mahlzeit/index.php
Auskunft erteilt Herr Bilstein 0211 475-5659
Förderprogramme der EU
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle für EU-Projekte und berufliche Qualifizierung unter www.geb.nrw.de.
Auskunft erteilt Herr Bilstein 0211 475-5659
Lena Seidler
48 (Dezernat 48: Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken)
E-Mail an Ansprechpartner/in Lena Seidler
Tel.: 0211 475-5660
Fax: 0211 475-5978
Markus Bilstein
48 (Dezernat 48: Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken)
E-Mail an Ansprechpartner/in Markus Bilstein
Tel.: 0211 475-5659
Fax: 0211 475-5978