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Schule - Schulrecht, Schulverwaltung
 

 
 

04.12.2009

Wirtschaftliche Angelegenheiten im Schulbereich

Wirtschaftliche Angelegenheiten im Schulbetrieb

Die wesentlichen Aufgaben dieses Teilbereiches liegen in der finanziellen Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie in der Bearbeitung wirtschaftlicher Angelegenheiten von Lehrerinnen und Lehrern, nachgeordneten Behörden und Einrichtungen im Schulbereich.

Die finanziellen Förderungen für die Schülerinnen und Schüler erstrecken sich auf die Bereiche:

a) Zuschussgewährung bei auswärtigem Berufsschulbesuch

b) Zuschuss zu den Heimunterbringungskosten schulpflichtiger Kinder von Binnenschiffern, Zirkusangehörigen und Schaustellern

c) Schülerfahrkostenerstattung für behinderte Schüler, Pendler und arbeitslose Berufsschulpflichtige

d) Förderung der überörtlichen Schülervertretungsarbeit

e) Förderung der Landesschülerpresse

Die Bearbeitung wirtschaftlicher Angelegenheiten von Lehrerinnen und Lehrern, nachgeordneten Behörden und Einrichtungen im Schulbereich beinhalten die Bereiche:

f) Haushaltsangelegenheiten der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen im Schulbereich

g) Personalkostenerstattungen an kirchliche Lehrkräfte für die Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen

Zu a): Zuschussgewährung bei auswärtigem Berufsschulbesuch:

- Zuschussberechtigt sind berufsschulpflichtige und zum Berufsschulbesuch berechtigte Schüler, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und aufgrund ihres Ausbildungsberufes eine Bezirksfachklasse in Nordrhein-Westfalen oder eine Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen müssen.

- Ein Zuschuss kann zu einer notwendigen, auswärtigen Unterbringung für Unterkunft und Verpflegung gewährt werden.

                     Zuschüsse zu den Fahrkosten sind für Berufsschüler möglich, die                                               

                     aufgrund ihres Ausbildungsberufes Fachklassen außerhalb von             

                     Nordrhein-Westfalen besuchen müssen.

- Zuständig für die Zuschussgewährung ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Fachklasse liegt.

Wird der Besuch von Fachklassen außerhalb von Nordrhein-Westfalen notwendig, so ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Bezirk der jeweilige Ausbildungsbetrieb des Berufsschülers liegt.               

                      Antragsformulare zum „downloaden“:   Formular A und Formular B

                      Ansprechpartner: Herr Külgen

                      Tel.: 0211 – 475 – 4674

                      Fax: 0211 – 475 – 5988

Zu b): Zuschuss zu den Heimunterbringungskosten schulpflichtiger Kinder von           

          Binnenschiffern, Zirkusangehörigen und Schaustellern:

Anspruchsberechtigt sind Angehörige der Berufsgruppen Binnenschiffer, Zirkusangehörige und Schausteller bzw. Reisegewerbetreibende.                               Ein Zuschuss zu den Heimunterbringungskosten eines schulpflichtigen                                          Kindes kann gewährt werden, wenn beide in Nordrhein-Westfalen wohnende                      Erziehungsberechtigte aus Berufsgründen ständig auf Fahrt bzw. auf                     Reise gehen und nur durch eine Heimunterbringung ihres Kindes eine                                    kontinuierliche Schulausbildung sichergestellt wird.

Der Antrag ist über das Heim bzw. Internat des Kindes an die Bezirksregierung                Düsseldorf, Dezernat 48.7 zu stellen.

                      Antragsformular zum „downloaden“:   Formular C

                      Ansprechpartner: Herr Külgen

                      Tel.: 0211 – 475 – 4674

                      Fax: 0211 – 475 – 5988

Zu c): Schülerfahrkostenerstattung für behinderte Schüler, Pendler und arbeitslose       

          Berufsschulpflichtige:

Eine Erstattung der Schülerfahrkosten von behinderten Schülern und Pendlern, die Schulen außerhalb Nordrhein-Westfalens besuchen müssen, kann über die am Wohnort des Schülers zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Wohnsitzgemeinde) beantragt werden.

Arbeitslose Berufsschulpflichtige können über den jeweiligen Schulträger eine Erstattung ihrer Schülerfahrkosten beantragen.

                      Ansprechpartner: Herr Külgen

                      Tel.: 0211 – 475 – 4674

                      Fax: 0211 – 475 – 5988

 Zu d): Überörtliche Schülervertretungsarbeit:

Primärer Zweck der überörtlichen Schülervertretungsarbeit (SV-Arbeit) ist die Unterstützung der örtlichen Schülervertretungen (SV’en) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Schulmitwirkungsgesetz.

Realisiert wird dies vor allem über die Förderung überregionaler Schülervertretungen.

Diese sogenannten Bezirksschülervertretungen (BSV’en) entstehen aus dem Zusammenschluss mehrerer örtlicher Schülervertretungen einzelner Schulen innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt.

Die Förderung kann sich sowohl auf Projekte unterschiedlichster Art, als auch auf die Deckung anfallender laufender Geschäftskosten einzelner BSV’en erstrecken (sog. institutionelle Förderung).

Förderkriterien und Antragsformulare zum „downloaden“:  - Merkblatt

                                                                            - Antragsformular D

                                                                            - Antragsformular E

In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung der Landesschülervertretung Nordrhein-Westfalens (www.lsvnw.de) mit Sitz in Düsseldorf von Bedeutung, die landesweit Aufgaben im Rahmen der überörtlichen SV-Arbeit wahrnimmt.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der überörtlichen SV-Arbeit ist die Förderung von Schülersprecherseminaren, die von den Bezirksregierungen unseres Landes mehrmals im Jahr angeboten werden.

                      Ansprechpartner: Herr Külgen

                      Tel.: 0211 – 475 – 4674

                      Fax: 0211 – 475 – 5988

Zu e): Förderung der Landesschülerpresse:

Die Aufgabe der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Landesschülerpresse besteht vorrangig in der Unterstützung der örtlichen Schülerzeitungsarbeit und ihren Redakteuren an den einzelnen Schulen Nordrhein-Westfalens.

Vom Land gefördert werden Weiterbildungsveranstaltungen, Seminare und  Workshops, die die Landesschülerpresseverbände in eigener Zuständigkeit anbieten und auch durchführen.

Aber auch die Bereitstellung von Layout-Vorlagen, Informationsmaterial etc. gehört zu den wesentlichen Aufgaben dieser Presseverbände.

                      Ansprechpartner: Herr Külgen

                      Tel.: 0211 – 475 – 4674

                      Fax: 0211 – 475 – 5988