Wirtschaftliche Angelegenheiten im Schulbetrieb
Die wesentlichen Aufgaben dieses Teilbereiches liegen in der finanziellen Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie in der Bearbeitung wirtschaftlicher Angelegenheiten von Lehrerinnen und Lehrern, nachgeordneten Behörden und Einrichtungen im Schulbereich.
Die finanziellen Förderungen für die Schülerinnen und Schüler erstrecken sich auf die Bereiche:
a) Zuschussgewährung bei auswärtigem Berufsschulbesuch
b) Zuschuss zu den Heimunterbringungskosten schulpflichtiger Kinder von Binnenschiffern, Zirkusangehörigen und Schaustellern
c) Schülerfahrkostenerstattung für behinderte Schüler, Pendler und arbeitslose Berufsschulpflichtige
d) Förderung der überörtlichen Schülervertretungsarbeit
e) Förderung der Landesschülerpresse
Die Bearbeitung wirtschaftlicher Angelegenheiten von Lehrerinnen und Lehrern, nachgeordneten Behörden und Einrichtungen im Schulbereich beinhalten die Bereiche:
f) Haushaltsangelegenheiten der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen im Schulbereich
g) Personalkostenerstattungen an kirchliche Lehrkräfte für die Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
Zu a): Zuschussgewährung bei auswärtigem Berufsschulbesuch:
- Zuschussberechtigt sind berufsschulpflichtige und zum Berufsschulbesuch berechtigte Schüler, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und aufgrund ihres Ausbildungsberufes eine Bezirksfachklasse in Nordrhein-Westfalen oder eine Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen müssen.
- Ein Zuschuss kann zu einer notwendigen, auswärtigen Unterbringung für Unterkunft und Verpflegung gewährt werden.
Zuschüsse zu den Fahrkosten sind für Berufsschüler möglich, die
aufgrund ihres Ausbildungsberufes Fachklassen außerhalb von
Nordrhein-Westfalen besuchen müssen.
- Zuständig für die Zuschussgewährung ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Fachklasse liegt.
Wird der Besuch von Fachklassen außerhalb von Nordrhein-Westfalen notwendig, so ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Bezirk der jeweilige Ausbildungsbetrieb des Berufsschülers liegt.
Antragsformulare zum „downloaden“: Formular A und Formular B
Ansprechpartner: Herr Külgen
Tel.: 0211 – 475 – 4674
Fax: 0211 – 475 – 5988
Zu b): Zuschuss zu den Heimunterbringungskosten schulpflichtiger Kinder von
Binnenschiffern, Zirkusangehörigen und Schaustellern:
Anspruchsberechtigt sind Angehörige der Berufsgruppen Binnenschiffer, Zirkusangehörige und Schausteller bzw. Reisegewerbetreibende. Ein Zuschuss zu den Heimunterbringungskosten eines schulpflichtigen Kindes kann gewährt werden, wenn beide in Nordrhein-Westfalen wohnende Erziehungsberechtigte aus Berufsgründen ständig auf Fahrt bzw. auf Reise gehen und nur durch eine Heimunterbringung ihres Kindes eine kontinuierliche Schulausbildung sichergestellt wird.
Der Antrag ist über das Heim bzw. Internat des Kindes an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 48.7 zu stellen.
Antragsformular zum „downloaden“: Formular C
Ansprechpartner: Herr Külgen
Tel.: 0211 – 475 – 4674
Fax: 0211 – 475 – 5988
Zu c): Schülerfahrkostenerstattung für behinderte Schüler, Pendler und arbeitslose
Berufsschulpflichtige:
Eine Erstattung der Schülerfahrkosten von behinderten Schülern und Pendlern, die Schulen außerhalb Nordrhein-Westfalens besuchen müssen, kann über die am Wohnort des Schülers zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Wohnsitzgemeinde) beantragt werden.
Arbeitslose Berufsschulpflichtige können über den jeweiligen Schulträger eine Erstattung ihrer Schülerfahrkosten beantragen.
Ansprechpartner: Herr Külgen
Tel.: 0211 – 475 – 4674
Fax: 0211 – 475 – 5988
Zu d): Überörtliche Schülervertretungsarbeit:
Primärer Zweck der überörtlichen Schülervertretungsarbeit (SV-Arbeit) ist die Unterstützung der örtlichen Schülervertretungen (SV’en) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Schulmitwirkungsgesetz.
Realisiert wird dies vor allem über die Förderung überregionaler Schülervertretungen.
Diese sogenannten Bezirksschülervertretungen (BSV’en) entstehen aus dem Zusammenschluss mehrerer örtlicher Schülervertretungen einzelner Schulen innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt.
Die Förderung kann sich sowohl auf Projekte unterschiedlichster Art, als auch auf die Deckung anfallender laufender Geschäftskosten einzelner BSV’en erstrecken (sog. institutionelle Förderung).
Förderkriterien und Antragsformulare zum „downloaden“: - Merkblatt
In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung der Landesschülervertretung Nordrhein-Westfalens (www.lsvnw.de) mit Sitz in Düsseldorf von Bedeutung, die landesweit Aufgaben im Rahmen der überörtlichen SV-Arbeit wahrnimmt.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der überörtlichen SV-Arbeit ist die Förderung von Schülersprecherseminaren, die von den Bezirksregierungen unseres Landes mehrmals im Jahr angeboten werden.
Ansprechpartner: Herr Külgen
Tel.: 0211 – 475 – 4674
Fax: 0211 – 475 – 5988
Zu e): Förderung der Landesschülerpresse:
Die Aufgabe der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Landesschülerpresse besteht vorrangig in der Unterstützung der örtlichen Schülerzeitungsarbeit und ihren Redakteuren an den einzelnen Schulen Nordrhein-Westfalens.
Vom Land gefördert werden Weiterbildungsveranstaltungen, Seminare und Workshops, die die Landesschülerpresseverbände in eigener Zuständigkeit anbieten und auch durchführen.
Aber auch die Bereitstellung von Layout-Vorlagen, Informationsmaterial etc. gehört zu den wesentlichen Aufgaben dieser Presseverbände.
Ansprechpartner: Herr Külgen
Tel.: 0211 – 475 – 4674
Fax: 0211 – 475 – 5988
Frank Külgen
48 (Dezernat 48: Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst- und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken)
E-Mail an Ansprechpartner/in Frank Külgen
Tel.: 0211 475-4674
Fax: 0211 475-5988