Für die Anerkennung der Hochschulreife (einschließlich der Fachhochschulreife) ist unsere Anerkennungsstelle in folgenden Fällen örtlich zuständig:
Ausländische Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsabschlüssen und Studienwunsch wenden sich zur Beratung und Bewerbung direkt an die deutsche Hochschule ihrer Wahl.
Bewerber mit Hauptwohnsitz in einem deutschen Bundesland außerhalb Nordrhein-Westfalens wenden sich zur förmlichen Anerkennung ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse an die Zeugnisanerkennungsstelle ihres Bundeslandes. Es gibt auch Bundesländer, die keine förmliche Anerkennung der Hochschulreife mehr durchführen!
Weitere Zeugnisanerkennungsstellen in Deutschland
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