Ein Antrag auf Zeugnisanerkennung für berufliche Zwecke sollte an die Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes gerichtet werden, in dem die künftige Berufstätigkeit erfolgt. Im Zweifel ist hierbei der Sitz der Personalstelle des Arbeitgebers bzw. der Einstellungsbehörde maßgeblich. Eine Orientierung über die verschiedenen Anerkennungsstellen in Deutschland bietet das Informationsportal www.berufliche-anerkennung.de. Man unterscheidet dabei zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen.
Als reglementierten Beruf bezeichnet man einen Beruf, für dessen Ausübung gesetzliche Voraussetzungen an die Berufsqualifikation zu erfüllen sind. Die Ausübung reglementierter Berufe ist in Deutschland nur nach einer staatlichen Prüfung oder einer staatlichen Anerkennung erlaubt. Eine Übersicht reglementierter Berufe finden Sie online unter „www.anabin.de > Zuständige Stellen in Deutschland“.
Wünschen Sie für die Ausübung eines in Deutschland nicht reglementierten Berufes eine Einstufung Ihres berufsqualifizierenden ausländischen Hochschulabschlusses, so können Sie hierzu eine sog. „zweckfreie Bewertung“ bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragen.
Diese „zweckfreie Bewertung“ kann gegen eine Gebühr und ausschließlich online unter http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html beantragt werden. Diese Bewertung stellt keine förmliche Zeugnisanerkennung dar, aber sie erleichtert Ihrem zukünftigen Arbeitgeber die Einstufung Ihrer Qualifikation.
Sollten Sie bereits einen ausländischen Hochschulabschluss besitzen und die Zustimmung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades oder Titels in Nordrhein-Westfalen wünschen, so wenden Sie sich bitte direkt an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Str. 49 in 40221 Düsseldorf; Telefon: 0211/896-04; E-Mail über das Kontaktformular im Internetauftritt: www.innovation.nrw.de.
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