Hauptnavigation



 
Schule - Schulrecht, Schulverwaltung
 

 
 

30.08.2011

D. Antrag auf Anerkennung der Hochschulreife

Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Vorbildungsnachweise mit der deutschen Hochschulreife (einschließlich der Fachhochschulreife) können per Post, durch Einwurf in unseren Behördenbriefkasten oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden.

Eine sofortige oder bevorzugte Bearbeitung des Antrags erfolgt bei persönlicher Antragstellung jedoch nicht.

Bei postalischer Antragstellung brauchen Sie kein Rückporto, keinen Rückumschlag und auch keine Internationalen Antwortscheine beizufügen.

Die Post kann auch in den Nachtbriefkasten am Hauptgebäude der Bezirksregierung Düsseldorf in der Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf eingeworfen werden, oder in den Hausbriefkasten einer beliebigen Außenstelle unserer Behörde.

Hinweis für Eltern volljähriger Kinder sowie für Mitarbeiter von Migrationsdiensten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte:

Wenn Sie einen Antrag für jemand anderen stellen, ohne sein gesetzlicher Vertreter zu sein, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen.

Unsere Postanschrift lautet:

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
- Zeugnisanerkennungsstelle -
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf

Telefonisch ist die Bezirksregierung Düsseldorf tagsüber zentral über die Rufnummer +49 (0)211/475-0 zu erreichen. Die jeweilige Erreichbarkeit der zuständigen Sachbearbeiter bitten wir der unter „N. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner“ aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Die Telefaxnummer der Zeugnisanerkennungsstelle lautet: +49 (0)211/475-5978.

Persönliche Vorsprachen sollten der Antragstellung oder der Vervollständigung der Antragsunterlagen dienen. Bei einer Terminvereinbarung setzen wir daher die gründliche Lektüre unserer Informationen voraus.

Sie können unnötige Verzögerungen und Enttäuschungen vermeiden, wenn Sie sich nicht erst durch Ihre persönliche Vorsprache bei einer Behörde einen Überblick über die Zeugnisanerkennung verschaffen, sondern einen Antrag mit den notwendigen Unterlagen vollständig bei der für Sie zuständigen Anerkennungsstelle einreichen.

Bitte beachten Sie vor Ihrem Besuch, dass die Bezirksregierung Düsseldorf über mehr als nur ein Dienstgebäude verfügt. Die Zeugnisanerkennungsstelle ist im Dienstgebäude Am Bonneshof 35 in 40474 Düsseldorf im Stadtteil Golzheim untergebracht und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar (mit den Rheinbahn-Linien U78 und U79 bis Haltestelle Theodor-Heuss-Brücke sowie mit den Bus-Linien 721, 722 oder 834 bis Haltestelle Nordfriedhof).

 

 

 

... zurück zur Startseite "Zeugnisanerkennung"