Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Vorbildungsnachweise mit der deutschen Hochschulreife (oder der Fachhochschulreife) stellen möchten, reichen Sie hierzu bitte folgende Unterlagen ein:
1.
Schriftlicher Antrag auf Anerkennung der Hochschulreife (unser Antragsformular finden Sie nachstehend). Ein Antrag genügt: Die Anerkennung wird nicht auf den bevorzugten Studienwunsch eingeschränkt.
Antragsformular (zur Anerkennung der Hochschulreife)
2.
Bei ‚Numerus clausus’ oder einer Zulassungsbeschränkung im gewünschten Studienfach: Antrag auf Festsetzung einer Gesamtnote für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland (vorzugsweise direkt in unserem Antragsformular; Nachweis z. B. durch Ausdruck des angestrebten Studienganges von der Internetseite der Hochschule, aus dem die Zulassungsbeschränkung hervor geht)
3.
tabellarischer Bildungslebenslauf (nur folgende Angaben sind nötig: alle Bildungsstationen von Schule, Ausbildung und Studium mit Jahresangaben, Ort und Namen der besuchten Einrichtungen)
4.
einfache Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Passes
5.
Bei Wohnsitzwechsel zwischen den deutschen Bundesländern während Schule/Ausbildung/Studium: amtlich beglaubigte Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes
6.
Bei Namensabweichung zwischen heutigem Namen und Namen im Zeugnis: amtlich beglaubigte Kopie eines Namensänderungsnachweises (z. B. Heiratsurkunde, Passeintrag)
7.
Bei Wechsel des Schulsystems zwischen den Staaten: amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über einen mittleren Bildungsabschluss (Klasse 10) oder gegebenenfalls des letzten deutschen Schulzeugnisses
8.
amtlich beglaubigte Kopien der ausländischen Bildungsnachweise:
a) ausländisches Reifezeugnis
b) Nachweis einer ausländischen Hochschulaufnahmeprüfung*
c) Fächer- und Notenübersicht des bisherigen Hochschulstudiums* im Ausland (Wir benötigen die komplette Adresse der Hochschule!
Sie können Ihrem Antrag auch einen Ausdruck der Hochschule aus der Datenbank ANABIN beifügen; siehe hierzu Punkt
„K. Anerkennungskritierien“).
d) Abschlussurkunde des ausländischen Studienganges*
(*soweit zutreffend)
Wenn Sie bereits eine Anerkennung in einem anderen Bundesland erhalten haben, dann fügen Sie dem Antrag eine einfache Kopie dieser Bescheinigung bei.
Zeugnisunterlagen und Namensänderungsurkunden müssen grundsätzlich im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie des Originals eingereicht werden. In jedem Fall sind auch die ausländischen Originalzeugnisse selbst bereit zu halten. Sie müssen auf Verlangen vorgelegt werden können!
Zeugnisse aus Afghanistan, Georgien, Iran, Somalia und Sri Lanka müssen immer im fremdsprachigen Original eingereicht werden. Amtlich beglaubigte Kopien dieser Zeugnisse genügen nicht! Zusätzlich sind deutsche Übersetzungen vorzulegen.
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