Die Anfertigung von Kopien und ggf. amtlich beglaubigter Kopien gehört zu Ihrem Antragsgeschäft. Die Kopiergeräte der Bezirksregierung Düsseldorf sind nicht für die Anfertigung privater Kopien unserer Kunden freigegeben, auch nicht gegen Gebühr.
Wir bitten Sie daher, die Kopien nötigenfalls in einem privaten Kopiergeschäft anzufertigen und empfehlen bei einer persönlichen Vorsprache (auch neben amtlich beglaubigten Kopien) zusätzlich die zugehörigen Originalzeugnisse mitzubringen. Wenn alle Antragsunterlagen komplett vorgelegt werden, reduziert sich auch die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag!
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