Hauptnavigation



 
Schule - Schulrecht, Schulverwaltung
 

 
 

30.08.2011

H. Kosten

Für das Anerkennungsverfahren werden keine Gebühren erhoben; die Zeugnisanerkennung erfolgt kostenlos.

Sämtliche Auslagen und Aufwendungen, die einem Antragsteller z. B. für die Ausstellung von Zeugnissen, Anfertigung von Kopien, weiteren Bescheinigungen, amtlichen Beglaubigungen, für vorzulegende Übersetzungen oder als Fahrtkosten entstehen können, sind von ihm selbst zu tragen.

Die Vorlage der geforderten Dokumente gehört ebenso wie die Erteilung von Auskünften zu den Mitwirkungspflichten des Antragstellers im Verfahren und ist grundsätzlich auf seine eigenen Kosten zu erfüllen.

 

 

 

... zurück zur Startseite "Zeugnisanerkennung"