Uns ist bekannt, dass die meisten Anerkennungen innerhalb von Bewerbungsfristen bei Hochschulen, Ausbildungsstätten und Arbeitgebern erfolgen sollten und hier Fristen bestehen. Dennoch bitten wir Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand in den ersten vier Wochen nach Antragstellung möglichst abzusehen, da jede Anfrage zum Sachstand die eigentliche Antragsbearbeitung verzögert.
Sie können zur Verkürzung der Bearbeitungszeit beitragen, indem Sie die unter „E. Antragsunterlagen“ genannten Unterlagen vollständig einreichen und unser Antragsformular verwenden sowie eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben!
Die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung erfolgt grundsätzlich so schnell wie möglich. Vollständig eingereichte Anträge können je nach Arbeitssituation eine kürzere oder längere Bearbeitungszeit als drei Wochen erfordern. Die Anträge werden chronologisch bearbeitet. Werden uns Nachweise für einen besonderen Termindruck (über die bekannten Bewerbungsfristen der Hochschulen hinaus) vorgelegt, so bemühen wir uns um eine termingerechte Bearbeitung.
In Einzelfällen, insbesondere bei gutachtlichen Anfragen ins Ausland, kann die Bearbeitung auch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Nachfragen beschleunigen die Bearbeitung in solchen Fällen erfahrungsgemäß nicht.
... zurück zur Startseite "Zeugnisanerkennung"
