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Schule - Schulrecht, Schulverwaltung
 

 
 

30.08.2011

J. Anerkennungsbescheinigung

Über die Zeugnisanerkennung erteilen wir eine Originalbescheinigung in Papierform und versenden sie postalisch an die von Ihnen im Antrag genannte Adresse. Die erteilte Anerkennungsbescheinigung gilt nur in Verbindung mit den in ihr genannten Vorbildungsnachweisen. Über diese Gleichwertigkeitsbescheinigung hinaus erteilen wir keine weiteren „Zeugnisse“.

Diese Bescheinigung ist eine Originalurkunde und wird nur einmal erstellt. Bitte bewahren Sie das Original sorgfältig auf und versenden Sie zu Bewerbungszwecken grundsätzlich nur Kopien.

Kopien - auch amtlich beglaubigte Kopien - von unserer Anerkennungsbescheinigung müssen Sie selbst anfertigen lassen, denn wir erteilen nur ein Original und keine weiteren Ausfertigungen.

 

 

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