Für die bundesweite Anerkennung ausländischer Zeugnisse hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Kultusministerkonferenz oder KMK) eine Datenbank für die Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise (kurz: ANABIN) erstellt.
Diese Datenbank ANABIN ist im Internet öffentlich zugänglich: unter „www.anabin.de > [Herkunftsland] > Zeugnisbewertung“ können Sie die Anerkennungsvoraussetzungen hinsichtlich der Noten, Leistungsstufen oder Fächerkombination aus dem ausländischen Bildungssystem nachlesen.
Die in der Datenbank ANABIN genannten Voraussetzungen sind gemäß Runderlass des Kultusministeriums vom 19.02.1987 in Nordrhein-Westfalen unmittelbar geltendes Recht und stellen die verbindliche Rechtsgrundlage für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise mit dem Zeugnis der deutschen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulreife dar, soweit keine abweichenden landesrechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen bestehen.
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