Schriftliche oder mündliche Auskünfte und Informationen unserer Anerkennungsstelle zur Notenumrechnung sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Sie sollen nur dazu dienen, die Umrechnung nachvollziehbar darzustellen. Eine verbindliche Notenfestsetzung erfolgt ausschließlich im konkreten Einzelfall im Rahmen der förmlichen Zeugnisanerkennung. Die Notenfestsetzung erfolgt stets nach der zum Bearbeitungszeitpunkt geltenden Rechtslage!
Gesamtnotenumrechnung:
Im Rahmen der Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Vorbildungs-nachweise mit der deutschen Hochschulreife (einschließlich der Fachhochschulreife) wird eine Gesamtnote festgesetzt, wenn dies zur Aufnahme eines angestrebten Hochschulstudiums in Deutschland notwendig ist und eine Zulassungsbeschränkung für den angestrebten Studiengang nachgewiesen wird. Sie können Ihrem Antrag zum Beispiel einen Ausdruck des angestrebten Studienganges von der Internetseite der Hochschule beifügen, aus dem die Zulassungsbeschränkung hervor geht.
Einzelnotenumrechnung:
Wenn deutsche Hochschulen in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung umgerechnete Einzelnoten verlangen, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle der betreffenden Hochschule. Unsere Anerkennungsstelle nimmt grundsätzlich keine Einzelnotenumrechnung vor.
Werden solche Einzelnoten im zentralen Zulassungsverfahren der SfH (ehemals ZVS) unter www.hochschulstart.de von Ihnen verlangt, so können Sie bei Umrechnungsproblemen im Online-Bewerbungsverfahren ‚AntOn’ das Eingabefeld „Ich kann keine Angaben machen“ markieren. In diesem Fall wenden Sie sich bitte ebenfalls zur Einzelnotenumrechnung direkt an die Zulassungsstelle der betreffenden Hochschule.
Keine Notenumrechnung für berufliche Zwecke:
Eine Gesamtnotenfestsetzung für andere Zwecke als zur Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule erteilen wir grundsätzlich nicht. Anerkennungen für berufliche Zwecke werden daher immer ohne Notenfestsetzung ausgesprochen.
Wenn ein Arbeitgeber eine Note zur Bewerberauswahl heranzieht und diese Note im ausländischen Bildungsnachweis nicht deuten kann, so geben wir ihm auf Wunsch Hinweise zur Notenumrechnung. Die Notenumrechnung müsste der Arbeitgeber im konkreten Fall dann selbst vornehmen.
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