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Schule - Zweiter Bildungsweg, Internationaler Austausch
 

 
 

18.12.2012

Förderung von Begegnungsmaßnahmen mit Polen 2013

Die Förderung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Polen soll zur Vertiefung bestehender und neu zu gründender Schulpartnerschaften auch im Jahr 2013 fortgesetzt werden.

Sie steht allerdings, wie alle Förderprogramme, unter Haushaltsvorbehalt.

Für die Gewährung von Fördermitteln ist landesweit die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.

Fördermittel können eingesetzt werden für:

Reisekostenzuschüsse bei Begegnungsmaßnahmen mit Polen
Antragsfrist ist der 16.09.2013

Der Reisekostenzuschuss in Höhe von pauschal 700,- € pro Fahrt ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Internationaler Austausch -zu beantragen.

Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Reisekostenzuschüsse können nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der deutschen Partnerschule gewährt werden. Weitere Informationen sind in den "Kriterien für die Beantragung von Reisekostenzuschüssen für eine Begegnungsfahrt nach Polen" hinterlegt.

Bitte beachten Sie die aktuellen Kriterien zur Beantragung von Reisekostenzuschüssen und das Antragsformular für 2013


Weiterführende Informationen/Links

Kriterien für die Beantragung von Reisekostenzuschüssen für eine Begegnungsfahrt nach Polen

Zum Antrag