Die Förderung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Polen soll zur Vertiefung bestehender und neu zu gründender Schulpartnerschaften auch im Jahr 2013 fortgesetzt werden.
Sie steht allerdings, wie alle Förderprogramme, unter Haushaltsvorbehalt.
Für die Gewährung von Fördermitteln ist landesweit die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.
Fördermittel können eingesetzt werden für:
Reisekostenzuschüsse bei Begegnungsmaßnahmen mit Polen
Antragsfrist ist der 16.09.2013
Der Reisekostenzuschuss in Höhe von pauschal 700,- € pro Fahrt ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Internationaler Austausch -zu beantragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Reisekostenzuschüsse können nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der deutschen Partnerschule gewährt werden. Weitere Informationen sind in den "Kriterien für die Beantragung von Reisekostenzuschüssen für eine Begegnungsfahrt nach Polen" hinterlegt.
Bitte beachten Sie die aktuellen Kriterien zur Beantragung von Reisekostenzuschüssen und das Antragsformular für 2013
Weiterführende Informationen/Links
Kriterien für die Beantragung von Reisekostenzuschüssen für eine Begegnungsfahrt nach Polen
Sabine Nemec
43 (Dezernat 43: Gymnasien, Sekundarstufe I und II, schulformbezogene Fachaufsicht zugleich für die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschulen - Sekundarstufen I und II - sowie Zweiter Bildungsweg, Internationaler Austausch)
E-Mail an Ansprechpartner/in Sabine Nemec
Tel.: 0211 475-5506
Fax: 0211 475-5979
