Förderung zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen
Hinweise des Schulministeriums
Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller,
das Land NRW hat die Laufzeit der drei Förderprogramme „Extrazeit zum Lernen in NRW“ mit Wirkung ab 1. Februar 2023 bis zum 6. August 2023 verlängert. Darüber hinaus enthalten die Änderungserlasse vom 26.01.2023 - 413-6.08.01-158391 - folgende wichtige Änderungen:
- Anträge auf Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie sind seit dem 1. März 2022 ausschließlich online über https://www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de/onlineantrag#login bei der Bewilligungsbehörde zu stellen und in unterschriebener Form als PDF-Datei an das Funktionspostfach Dez48.Ferienprogrammbrd.nrw.de (Dez48[dot]Ferienprogramm[at]brd[dot]nrw[dot]de) zu senden
- Anträge sind spätestens bis zum 15. Juni 2023 (Antragsfrist) zu stellen
- Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides auf Grundlage Ihres Mittelabrufs
- Die Zuwendung ist alsbaldig (innerhalb von zwei Monaten) zu verbrauchen, jedoch spätestens bis zum 6. August 2023
- Die abschließenden Verwendungsnachweise sind der Bewilligungsbehörde weiterhin innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen
Die o.g. Punkte und weitere Änderungen sind dem Änderungserlass zu entnehmen.
Für die Antragstellung über das Portal bildungsfoerderung-schule.nrw.de wird eine Registrierung benötigt. Nach der erfolgreichen Registrierung und der Passwortvergabe gelangen Sie in den Bereich des Fördernehmers (Fördernehmer-Cockpit) und können Ihren online-Antrag für das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ (mit Klick auf den Button „Neuen Antrag stellen“) ausfüllen, speichern und freigeben bzw. absenden. Die Kurzanleitung zur Antragstellung kann Ihnen als Unterstützung dienen.
Nach etwaiger Bewilligung der beantragten Mittel sollen Mittelabrufe über das online-Mittelabrufformular sowie der Verwendungsnachweis über das online-Verwendungsnachweisformular ebenfalls über das Portal online ausgefüllt und freigegeben werden.
Drei Förderangebote für unterschiedlichen Zielgruppen stehen zur Auswahl:
- Förderrichtlinie
- Formblatt (Schulbescheinigung § 15 AO-SF)
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