Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)

Gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz (ZustVO) in der zur Zeit geltenden Fassung, ist die Bezirksregierung Düsseldorf für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln im Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig.

Gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz (ZustVO) in der zur Zeit geltenden Fassung, ist die Bezirksregierung Düsseldorf für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln im Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig.

Die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln oder Wirkstoffen erfolgt gemäß Abschnitt 11 Arzneimittelgesetz (AMG), insbesondere § 64 AMG.

Beiträge

Amtsapotheker
Arzneimittel (allgemein)
Arzneimittel - Klinische Prüfung
Arzneimittelsicherheit
Blut- und Blutprodukte
Einfuhr von Arzneimitteln
Einfuhr von Wirkstoffen
Export von Arzneimitteln
Gewebe und Gewebezubereitungen
Großhandel mit Arzneimitteln
Herstellung von Arzneimitteln
Inverkehrbringen durch pharmazeutische Unternehmer und Großhändler
Prüflabore gemäß § 14 Abs. 4 AMG bzw. § 20b AMG
Qualitätssicherung in der Arzneimittelüberwachung
Wirk- und Hilfsstoffe

 

Formulare

Anzeige nach § 67 Abs. 2 AMG für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugten Personen (Heilpraktiker/-innen)
Bestellung der sachkundigen Person gem. § 14 Arzneimittelgesetz (AMG)
Formular Bestellung der verantwortlichen Person gem. § 52a AMG
Formular A Bestellung der verantwortlichen Person gem. § 20b AMG und ärztlichen Person gem. § 8d TPG
Formular B Bestellung der verantwortlichen Person gem. § 20c AMG
Merkblatt für die Anzeige als Arzneimittelvermittler gemäß § 67 AMG
Merkblatt für die Anzeige als pharmazeutischer Unternehmer gem. § 67 AMG
Merkblatt für die Erteilung einer Erlaubnis gem. § 20b AMG
Merkblatt für die Erteilung einer Erlaubnis gem. § 20c AMG
Merkblatt für die Erteilung einer Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG
Merkblatt für die Erteilung einer Herstellungserlaubnis gem. § 13 AMG
Merkblatt zu externen Prüflaboren
RAS-Formular