Fachhochschulreife (Symbolbild) / ©CrazyCloud - stock.abdobe.com
Zuerkennung der Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Für die Zuerkennung der vollen Fachhochschulreife ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Regierungsbezirk der schulische Teil erworben wurde
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist demnach für eine Zuerkennung zuständig, wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer Schule erworben haben, die im Regierungsbezirk Düsseldorf liegt und Sie ein Studium in einem Bundesland außerhalb von Nordrhein-Westfalen beabsichtigen.
Außerdem zuständig ist die Bezirksregierung Düsseldorf, wenn Sie Ihre Fachhochschulreife in den Bundesländern Bayern, Bremen oder Sachsen erworben haben und die Aufnahme eines Studiums bzw. einer beruflichen Tätigkeit im Lande Nordrhein-Westfalen anstreben.
Benötigen Sie eine Zuerkennung der Fachhochschulreife, dann reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:
- Schriftlicher Antrag auf Zuerkennung der vollen Fachhochschulreife
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des schulischen Teils der FHR (Abgangs-/Abschlusszeugnis, nur die Bescheinigung über den schulischen Teil ist nicht ausreichend)
- Kopie der berufspraktischen Nachweise (z.B. Prüfungszeugnis der Kammer über die abgeschlossene Berufsausbildung; Praktikumsbescheinigung nach Anlage 2.5; Arbeitsbescheinigungen mit Zeitraum, Stundenumfang sowie Tätigkeiten; etc.)
Studieren ohne Fachhochschulreife
Sollten Sie die Voraussetzungen zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht erfüllen, möchten aber dennoch ein Studium aufnehmen, finden Sie unten nötige Informationen:
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