Für eine internationale Abfallverbringung sind unterschiedliche Rechtsvorschriften zu beachten. Je nach Art der Abfälle und abhängig von den beteiligten Staaten sind unterschiedliche Verfahren durchzuführen. Bei Verfahren mit Behördenbeteiligung spricht man von einer Notifizierung. Artikel 4 schreibt generell die Behördennotifikation über die zuständige Behörde am Versandort vor. Eine kurzen Überblick gibt das Infoblatt zur Abfallverbringung.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für Abfälle, die aus dem Regierungsbezirk stammen oder im Regierungsbezirk entsorgt werden sollen. Eine Liste mit den zuständigen Behörden für die Bundesrepublik Deutschland hat das Umweltbundesamt veröffentlicht.
Die grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen geschieht auf der Grundlage Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (14. Juni 2006) über die Verbringung von Abfällen (VVA). (http://www.umweltdaten.de/abfallwirtschaft/gav/VVA-1013-2006_DE.pdf)
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des UmweltBundesAmtes (UBA), welches die zuständige Behörde für den Transit von Abfalltransporten durch die BRD ist. http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/gav/index.htm
Die Bedeutung, der Wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amtshandlung wird nach folgenden Faktoren berechnet:
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Gebühren je 1t/m³ vorgesehene Gesamtabfallmenge ( Angabe in Feld 5 des Notifizierungsbogens) |
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Abfälle der grünen Liste zur Verwertung, deren Export zu notifizieren ist |
sonstige Abfälle |
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innerhalb der EU |
außerhalb derEU, aber innerhalb Europas inkl. Türkei |
außerhalb Europas |
nicht gefährliche Abfälle |
gefährliche Abfälle zur Verwertung |
gefährliche Abfälle zur Beseitigung |
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0,20 € je t |
0,25 € je t |
0,30 € je t |
0,40 € je t |
0,45 € je t |
0,50 € je t |
Für eine Notifizierung ergibt sich folgende Beispielrechnung:
wirtschaftlicher Wert
z.B. 2.000 t x 0,40 €/t = 800,00 €
Verwaltungsgebühr: 800,00 €
Die Mindestgebühr beträgt 600,00 €
Die Höchstgebühr beträgt 10.000,00 €
Andreas Winkler
52 (Dezernat 52: Abfallwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -)
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Tel.: 0211 475-2474
Fax: 0211 475-2988
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52 (Dezernat 52: Abfallwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -)
