Die Zentrale Stelle NRW im Abfallnachweisverfahren hat in den letzten Wochen Informationsschreiben an alle Entsorger, Beförderer und Erzeuger gefährlicher Abfälle in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich des elektronischen Abfallnachweisverfahrens versendet. Sollten Sie versehentlich kein Schreiben erhalten haben, können Sie sich hier die Anschreiben downloaden.
Anschreiben an die Erzeuger zur Einführung des eANV am 01.04.2010
Anschreiben an die Beförderer zur Einführung des eANV am 01.04.2010
Anschreiben an die Entsorger zur Einführung des eANV am 01.04.2010
Weitere Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren finden Sie unter:
GADSYS = Gemeinsame Abfall-DV-Systeme der Länder
ZKS = Zentrale Koordinierungsstelle, die Stelle, die elektronisch übermittelte Daten der Nachweise und Begleitscheine empfängt und an die zuständigen Behörden weiter leitet, eine technische Infrastruktur, die einen "länderübergreifenden und bundesweit einheitlichen Datenaustausch“ ermöglicht
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/7057.php
BMU = Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Veröffentlichung der Datenschnittstelle, deren Einhaltung für den elektronischen Datenaustausch notwendig ist, Softwareentwicklungen müssen diese Schnittstellenbeschreibung berücksichtigen
Hartmut Laabs
E-Mail an Ansprechpartner/in Hartmut Laabs
Tel.: 0211 475-9115
Fax: 0211 875-65103-9077
Michael Stoffels
E-Mail an Ansprechpartner/in Michael Stoffels
Tel.: 0211 475-9125
Fax: 0211 875-65103-9077
