Welche Zuständigkeit hat die Bezirksregierung Düsseldorf für die Deponie? Welche Behörden sind noch beteiligt?
Der Betrieb von Deponien ist neben der Müllverbrennung ein wesentlicher Bestandteil in der Abfallentsorgung. Auf Deponien dürfen nur nicht verwertbare oder vorbehandelte Abfälle mit einem geringen Emissionspotenzial abgelagert werden.
Die Bezirksregierung genehmigt und überwacht den Bau und den Betrieb von Deponien, so auch die Deponie Eyller Berg. Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem
- Genehmigung und Überwachung aller Baumaßnahmen,
- Genehmigung und Überwachung des Deponiebetriebes, u.a.
- Beobachtung des Grund- und Sickerwassers sowie des Deponiegases
- Prüfung der Deponiejahresberichte.
Neben der Bezirksregierung sind u.a. auch die Standortgemeinden wegen der kommunalen Planungshoheit und der Kreis wegen seiner Zuständigkeiten vor allem in den Bereichen Wasser, Landschaftsschutz, Bauwesen, Gesundheit beteiligt.
Für den Bergbauteil des Eyller Berges ist die Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg zuständig
Wie lange darf die Deponie noch betrieben werden?
Die Genehmigung der Deponie ist nicht für einen bestimmten Zeitraum gültig, sondern für ein bestimmtes Abfallvolumen. Wenn dieses Volumen erreicht ist, endet der Betrieb.
Eine seriöse Prognose wann der Deponiebetrieb beendet sein wird, kann nicht abgegeben werden, weil die Verfüllung wesentlich vom Abfallaufkommen abhängig ist. Das Abfallaufkommen ist in den letzten Jahren bundesweit rückläufig, weil z. B. die Wertstoffrückgewinnung gesetzlich festgeschrieben wurde und unter dem Aspekt der Ressourcenschonung immer mehr Abfälle wieder verwertet werden.
Die ankommende Abfallmenge dokumentiert der Erzeuger im Jahresbericht, gleichzeitig werden über das Begleitscheinverfahren sämtliche Transporte mit gefährlichen Abfällen erfasst. Beide Kontrollinstrumente werden zusammengeführt und die Abfallmengen überprüft.
Warum wird die Deponie nicht einfach jetzt schon geschlossen?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Untersagung des Betriebs der Deponie nicht möglich. Bei der Wahl der Maßnahmen ist die Bezirksregierung gesetzlich verpflichtet, immer das Mittel anzuwenden, das den Betroffenen am geringsten belastet.
Eine Betriebsuntersagung kommt erst dann in Frage, wenn eine von der Deponie ausgehende Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit mit anderen Mitteln technischer und organisatorischer Art nicht mehr abgewendet werden kann. Mit den bisherigen Anordnungen, die sich auf die Beschaffenheit, das Abladen und die Lagerung der angelieferten Abfälle und deren Abdeckung auf der Deponie beziehen, sollen schädliche Umwelteinwirkungen auf die Umgebung des Eyller Berges wirksam vermieden werden.
Was passiert mit der Deponie, nach dem der Betrieb beendet ist?
Wenn die Deponie vollständig mit Abfall verfüllt und die Ablagerung damit beendet ist, beginnt die sogenannte Stilllegungsphase. Der Betreiber hat dann auf der Ablagerungsfläche ein Oberflächenabdichtungssystem zu errichten und danach die im Rahmen der geplanten Folgenutzung notwendigen Rekultivierungsmaßnahmen durchzuführen. Nachdem diese Maßnahmen beendet sind und deren ordnungsgemäßer Abschluss von der Überwachungsbehörde betätigt wurde, endet die Stilllegungsphase und es beginnt die Nachsorgephase.
Wie lange dauert die Nachsorgephase?
In der Nachsorgephase hat der Betreiber alle Maßnahmen durchzuführen, die zur Verhinderung von Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Überwachung des Grundwassers, des Austritts von Sickerwasser sowie eventuell von Deponiegas, aber auch alle anderen denkbaren Emissionen. Kommt die Behörde unter Berücksichtigung der einschlägigen Prüfkriterien und der vorgelegten Dokumentationen zu dem Schluss, dass aus dem Verhalten der Deponie zukünftig keine Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit zu erwarten sind, kann sie auf Antrag des Betreibers die Kontroll- und Überwachungsmaßnahen aufheben und den Abschluss der Nachsorgephase feststellen.
Eine exakte Dauer der Nachsorgephase ist wegen der Verschiedenartigkeit der Deponien im Gesetz nicht festgelegt. Bei Sondermülldeponien ist im Regelfall von mindestens 30 Jahren auszugehen.
Wann dürfen die Bürger im Wald auf der Deponie spazieren gehen?
Die Folgenutzung der Deponie kann nach dem Ende der Stilllegungsphase beginnen. Wenn die Rekultivierungsmaßnahmen, wie z. B. die Bepflanzung und die Wiederaufforstung, abgeschlossen sind, steht einem Spaziergang auf dem Eyller Berg aus technischer Sicht nichts mehr im Wege, sofern der Grundstückseigentümer dies ermöglicht.
Wer legt fest, was auf der Deponie überwacht werden muss?
Die Eigenüberwachung des Betreibers richtet sich nach dem Genehmigungsbescheid und den gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen. Hier sind insbesondere die Deponieverordnung und die Deponieselbstüberwachungsverordnung zu nennen.
Die Behörde überwacht die Eigenüberwachung und kontrolliert die Einhaltung der Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides.
Was darf auf der Deponie abgelagert werden?
Für die Deponie sind gemäß Planfeststellungsbeschluss diese Abfallarten zugelassen.
Die Kontrolle der Annahme gefährlicher Abfälle erfolgt über das sog. Entsorgungsnachweisverfahren. Art und Menge aller angenommenen Abfälle sind darüber hinaus in einem Abfallregister zu dokumentieren.
Welche Messungen haben die erhöhten Bleiwerte ergeben?
Von Oktober bis Dezember 2006 führte das LANUV eine Luftqualitätsmessung in der Stadt Kamp-Lintfort durch. Die gemessenen Belastungen waren unauffällig. Grenz- oder Zielwerte für Feinstaub PM10, Staubinhaltsstoffe in der PM10- Fraktion (PAK, Metalle) und Stickoxide wurden nicht überschritten.
Im März 2010 wandte sich die Stadt Kamp-Lintfort mit der Bitte um Weiterführung der Immissionsmessungen an das LANUV. Die Stadt Kamp-Lintfort äußerte die Besorgnis, dass durch Arbeiten auf der Deponie Eyller Berg und durch Abwehungen die Luft- und Bodenqualität in der Umgebung der Deponie unzulässig verschlechtert wird. Nach Abstimmung zwischen Stadt Kamp-Lintfort, LANUV und Bezirksregierung Düsseldorf führt das LANUV seit Februar 2011 an einer Messstelle östlich des Eyller Bergs Messungen des Staubniederschlags durch. Bei diesen Depositionsmessungen wird monatlich die Menge an Staub und der Staubinhaltsstoffe (Blei, Cadmium, Arsen und Nickel) gemessen. Die ersten Ergebnisse waren völlig unauffällig.
Ab dem Monat April zeigten die Analyseergebnisse erstmals auffällige Bleiwerte. Nach dem Erhalt der Ergebnisse für den Monat Mai am 01.08.2011 stand die rechnerische Überschreitung des maßgeblichen Jahresmittelwertes der TA Luft für den Parameter Blei fest. Daraufhin hat die Bezirksregierung Düsseldorf das LANUV beauftragt, im Umfeld der Messstelle Bodenproben zu entnehmen um festzustellen, ob schadstoffhaltige Stäube den Boden in der Umgebung der Deponie verunreinigt haben.
Parallel hat der Kreis Wesel Futtermittelproben genommen. Während die Proben von Weidegras und Getreide keine erhöhten Werte zeigten, wiesen die untersuchten Maispflanzen im Grünanteil einen überhöhten Bleigehalt auf und durften daher nicht als Futtermittel verwendet werden. Die Maiskolben wurden getrennt untersucht und nicht beanstandet. Die unterschiedlichen Befunde für Maispflanzen und Maiskolben sprechen für belastete Ablagerungen auf den Pflanzen. Diese Ergebnisse wurden der Bezirksregierung Düsseldorf durch den Kreis Wesel am 25.10.2011 unmittelbar mitgeteilt. Daraufhin wurde noch am gleichen Tag gegenüber der Deponiebetreiberin mündlich angeordnet dass, offene Ablagerungsbereiche mit Inertmaterial zu überdecken sind und nur noch Anlieferungen von stichfesten Abfällen zulässig sind.
Ende November 2011 hat das LANUV den Abschlussbericht zu den ersten Bodenuntersuchungen vorgelegt. Die bereits im Oktober bekannt gegebenen vorläufigen Ergebnisse konnten damit bestätigt werden. Sie lassen den Schluss zu, dass an den untersuchten Standorten Stoffeinträge in den oberen Bodenbereich stattgefunden haben.
Die Ergebnisse zeigen, dass der Bleiwert in den oberen zwei Zentimetern des Bodens höher als in den darunter liegenden Schichten ist. Besonders deutlich ist dies an einer Probe erkennbar, die neben der Staubmessstelle entnommen wurde.
Bis auf die Parameter Blei und Cadmium liegen alle anderen Schwermetallwerte innerhalb des Bereiches, der üblicherweise im ländlichen Raum zu finden ist. Bei Blei und Cadmium wird dieses Niveau in der oberflächennahen Schicht überschritten.
Eine abschließende gefahren- und wirkungsbezogene Beurteilung ist auf Grundlage der bisher durchgeführten Untersuchungen nicht möglich. Dies würde eine weitergehende, nutzungsdifferenzierte Probenahme, Analytik und Bewertung entsprechend den Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung erfordern. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Bleiwerte zwar erhöht sind, gesetzliche Grenzwerte jedoch nicht berührt oder sogar überschritten werden. Erhöhte Werte wurden nur im Oberboden (0 - 2 cm Bodentiefe) gemessen.
In einer Probe aus der oberen Bodenschicht (Beprobungstiefe 0 – 2 cm) wurde mit 0,085 mg/kg PCB ein im Vergleich zu den Hintergrundwerten wie auch im Vergleich zu den aus tieferen Bodenschichten entnommenen Proben ein geringfügig erhöhter PCB-Gehalt festgestellt. Dieser Wert liegt deutlich unter den Beurteilungswerten der Bundes-Bodenschutzverordnung, ab denen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu prüfen wären.
Anfang 2012 sind weitergehende Bodenuntersuchungen vorgesehen, die eine räumliche Abgrenzung der Belastungssituation und eine abschließende bodenschutzrechtliche Bewertung ermöglichen sollen.
Wie sind die Werte für andere Schwermetalle in der Umgebung?
Die vorläufigen Ergebnisse der Bodenuntersuchungen zeigen, dass mit Ausnahme von Blei die Werte der übrigen Schwermetalle im Oberboden im Bereich von Hintergrundwerten – also der üblicherweise vorzufindenden Gehalte – für Böden im ländlichen Raum liegen. Die Ergebnisse für Cadmium liegen noch nicht vor.
Bei den genannten Hintergrundwerten bzw. der Hintergrundbelastung handelt es sich um den Schadstoffgehalt eines Bodens, der sich aus dem natürlichen Grundgehalt eines Bodens und der überall verbreiteten Stoffverteilung, die durch verschiedene Quellen in den Boden gelangt sind, zusammensetzt. Dies sind die üblicherweise vorzufindenden Gehalte.
Sind die Beschäftigten der Deponie gesundheitlich gefährdet durch ihre Arbeit?
Für die Beschäftigten gelten die auch sonst in solchen Fällen üblichen Vorschriften des Arbeitsschutzes (z.B. spezielle Schutzkleidung).
Die Deponiebetreiberin hat ihren Beschäftigten angeboten, ärztlicheUntersuchungen durchzuführen. Die Untersuchungsergebnisse dieses Biomonitorings (Untersuchungen im Harn) zeigen keine Grenzwertüberschreitungen. Der Betriebsarzt hat daher keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung.
Was macht die Bezirksregierung wegen der erhöhten Bleiwerte?
Nachdem im August 2011 erhöhte Bleiwerte bekannt wurden, hat die Bezirksregierung das LANUV beauftragt, im Umfeld der Messstelle Bodenproben zu entnehmen um festzustellen, ob schadstoffhaltige Stäube den Boden in der Umgebung der Deponie verunreinigt haben. Parallel hat der Kreis Wesel Futtermittelproben genommen.
Nach Bekanntwerden der Ergebnisse, die erhöhte Bleiwerte zeigten, hat die Bezirksregierung noch am gleichen Tag mit sofortiger Wirkung gegenüber der Deponiebetreiberin mündlich angeordnet ,dass offene Ablagerungsbereiche mit Inertmaterial zu überdecken sind und nur noch Anlieferungen von stichfesten Abfällen zulässig sind.
In Abstimmung mit dem LANUV und dem Kreis Wesel werden die bisherigen Untersuchungen ausgedehnt und ein umfassendes Untersuchungsprogramm im Hinblick auf Boden, Immissionen, Pflanzen und Wasser durchgeführt. So soll die Ursache der erhöhten Werte zweifelsfrei ermittelt und weitere Belastungen für die Zukunft ausgeschlossen werden.
Auch in der Vergangenheit hatte die Bezirksregierung bereits mehrfach Maßnahmen zur Staubminderung wie z.B. den Einsatz von Beregnungsanlagen angeordnet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird von der Bezirksregierung weiterhin auch vor Ort kontrolliert.
Wie hoch sind die gesetzlichen Höchstwerte?
Beurteilungsmaßstab sind die Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerten der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV), die sich nach den zu betrachtenden Wirkungspfaden und der Nutzungsart des jeweiligen Untersuchungsstandortes richten.
Eine abschließende gefahren- und wirkungsbezogene Beurteilung ist auf Grundlage der bisher durchgeführten Untersuchungen noch nicht möglich. Dies würde eine weitergehende nutzungsdifferenzierte Probenahme, Analytik und Bewertung entsprechend den Vorgaben der BBodSchV erfordern. Die bisherigen Untersuchungen dienten der Prüfung, ob sich die in den Depositionsmessungen nachweisbar erhöhten Bleieinträge auch in messbaren Konzentrationen auf die an die Deponie Eyller Berg angrenzenden Böden niedergeschlagen haben. Weitergehende Untersuchungen werden noch erfolgen.
Was besagt der so genannte „69er Höhenplan“?
Der Höhenplan, der 1969 bei der Stadt Kamp-Lintfort eingereicht wurde und der der Anzeige des damaligen Betreibers beigefügt war, stellt das geplante Höhenrelief des Eyller Bergs nach der Auffüllung dar. Ob das Höhenrelief sich an der Form des ursprünglichen Eyller Bergs orientierte oder ob es eine davon abweichende Form ist, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht eindeutig geklärt werden.
Der 69er Höhenplan legt die Endhöhen und die Form mit den entsprechenden Böschungsneigungen fest.
Ich habe Fragen zur Deponie. An wen kann ich mich wenden?
Das „Grüne Telefon“ der Bezirksregierung Düsseldorf nimmt Anfragen der Anwohnerinnen und Anwohner zur Deponie Eyller Berg entgegen. Erreichbar ist es unter der Telefonnummer 0211/475-4444 in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 07:30 Uhr und 16:00 Uhr und über das Kontaktformular im Internet. Zudem informiert die Bezirksregierung Düsseldorf zeitnah im Internet.
Ist auch mein Gemüsegarten betroffen?
Ob ein Gemüsegarten betroffen ist, hängt unter anderem von der Entfernung vom Deponiestandort ab. In erster Näherung kann man festhalten, dass dies unwahrscheinlich ist, wenn der Abstand zur Deponie 1.000 m überschreitet. Selbst bei einer Unterschreitung dieser Distanz muss die Hauptwindrichtung betrachtet werden.
Im Übrigen wurde Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Gestfeld die Möglichkeit geboten, ihre Nutzgärten und darin ggf. noch vorhandenes Blattgemüse für eine Probung zur Verfügung zu stellen. Die Untersuchungsergebnisse des LANUV zeigen in keinem Fall Auffälligkeiten im Hinblick auf Schwermetallbelastungen.
Die Untersuchungen ergaben für die Schwermetalle Blei, Cadmium, Nickel und Zink unauffällige Befunde. Der Verzehr von Gemüse ist damit unbedenklich. Die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Kinderspielflächen werden in allen Fällen weit unterschritten.
Die orientierende Untersuchung von Gemüse im direkten Umfeld der Deponie zur Überprüfung der Belastung mit Dioxinen und Furanen sowie dioxinähnlichem PCB ergaben keine Konzentrationen, die gesundheitlich bedenklich sind.
In der Probe einer einzelnen Grünkohlpflanze wurde eine leicht erhöhte Konzentration an Gesamt-PCB ermittelt. Unter sehr konservativen Annahmen (Verzehr von lebenslang 250g Grünkohl pro Tag) ergibt sich daraus der Hinweis, dass die tolerable PCB-Gesamtdosis leicht überschritten werden könnte.
Die Auslösewerte der EU für Dioxine und dioxinähnliche PCB in Nahrungspflanzen werden in allen Fällen deutlich unterschritten.
Weil hier nur eine einzige Grünkohlpflanze für die Probenahme zur Verfügung stand, ist laut LANUV die Aussagefähigkeit des Untersuchungsergebnisses in diesem einen Garten eingeschränkt. Das LANUV wird im Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf daher im Jahr 2012 Beete in Gärten anlegen und verschiedene Gemüsearten anbauen, um die bisherigen Untersuchungsergebnisse zu überprüfen.
Die Ergebnisse werden auch dem Kreis Wesel vorgelegt. Der Kreis wird entscheiden, inwieweit die vom LANUV rein vorsorglich vorgeschlagene Empfehlung, im nächsten Jahr den Verzehr von selbst angebautem Grünkohl auf eine Mahlzeit pro Woche zu reduzieren, umgesetzt wird. Betroffen wäre ggf. das Gemüse im Bereich im Bereich der Eyller-Berg-Straße und im südlichen Bereich der Carl-Friedrich-Gauß-Straße.
Die Abstimmungen zum umfangreichen Messprogramm sind weitgehend abgeschlossen. In der letzten Woche konnten vor Ort die Aufstellungspunkte für die neuen Depositionsmesstellen festgelegt werden. Die erweiterten Staubuntersuchungen des LANUV können dann Anfang 2012 beginnen. Auch die weiteren vorgesehenen Bodenuntersuchungen werden zu Beginn des neuen Jahres erfolgen.
Bericht und Meßergebnisse sind auf den Internetseiten des LANUV veröffentlicht.
Warum bringen Firmen aus Italien ihren Müll nach Deutschland?
Die Sonderabfallentsorgung ist nach dem Willen des Gesetzgebers in privater Hand. Der Betreiber kann Abfälle, die auf seiner Deponie zugelassen sind, akquirieren und im Rahmen der freien Marktwirtschaft seinen Deponieraum zur Entsorgung dieser Abfälle verkaufen. Eine Herkunftsbeschränkung ist in der Deponiegenehmigung nicht verankert.
Allerdings sind für den Import von Abfällen sog. Notifizierungsverfahren nach der EG-Abfallverbringungsverordnung unter Beteiligung der Behörden im Herkunftsstaat sowie ggf. betroffenen Transitstaaten erforderlich, die von der Bezirksergierung Düsseldorf genehmigt werden.
Die Gründe des Verbringens zur Deponie Eyller Berg sind vielschichtig, relevant ist neben anderen Gesichtspunkten vor allem, dass die Entsorgungsmöglichkeiten im Erzeugerland nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.
Entscheidend ist jedoch, dass die importierten Abfälle die nach deutschem Recht geltenden Zuordnungskriterien für die Deponie Eyller Berg einhalten.
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