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Umweltschutz - Abfallwirtschaft
 

 
 

24.02.2012

Entsorgungsfachbetriebe (Efb)

Zustimmungen und Anerkennungen im Bereich Entsorgungsfachbetriebe

Nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (Efb) sowie der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL) können Betriebe, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln oder Vermitteln, durch

  • die Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft (EG)
  • den Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation (TÜO)

nach erfolgreicher Auditierung ein Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat erlangen.

In Nordrhein-Westfalen hat die Bezirksregierung Düsseldorf mit Inkrafttreten des Verwaltungsstrukturgesetzes ab dem 01.01.2007 die Aufsicht über die Zertifizierungs-Verfahren übernommen. Zu den Aufgaben zählt u.a. die Anerkennung der EG/TÜO einschließlich der Prüfung von deren Sachverständigen, die Zustimmung von Überwachungsverträgen sowie das Herstellen des Benehmensverfahren mit den zuständigen Überwachungsbehörden vor Ort. Darüber hinaus ist sie für die Anerkennung von Grund- und Weiterbildungslehrgängen für das verantwortliche Personal von Entsorgungsfachbetrieben und Transportunternehmen zuständig.

In der  "Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe“ in der überarbeiteten Fassung vom 17.03.2005 wird die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben im allgemeinen, die Zustimmung zu Überwachungsverträgen und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften im besonderen geregelt.

Die "Vollzugshilfe Händler und Vermittler" regelt den Sonderbereich des Makelns.

Die ebenfalls überarbeiteten Prüflisten dienen den Sachverständigen als Hilfestellung bei den Audits.

Adressenliste der in NRW ansässigen, zugelassenen Entsorgergemeinschaften (EG) und technischen Überwachungsorganisationen (TÜO)

Liste von Lehrgangsanbietern aus NRW, die anerkannte Lehrgänge im Bereich Entsorgungsfachbetriebe/Transportgenehmigung durchführen

Benehmensregelung

Zur Benehmensregelung bietet die Bezirksregierung ein überarbeitetes Vorblatt an, welches bei Neuanträgen/Änderungen zu Entsorgungsfachbetrieben zu verwenden ist  (Benehmensvorblatt).

weitere Ansprechpartner/innen zum Thema Zuständigkeiten für Entsorgungsfachbetriebe