Zustimmungen und Anerkennungen im Bereich Entsorgungsfachbetriebe
Nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (Efb) sowie der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL) können Betriebe, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln oder Vermitteln, durch
nach erfolgreicher Auditierung ein Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat erlangen.
In Nordrhein-Westfalen hat die Bezirksregierung Düsseldorf mit Inkrafttreten des Verwaltungsstrukturgesetzes ab dem 01.01.2007 die Aufsicht über die Zertifizierungs-Verfahren übernommen. Zu den Aufgaben zählt u.a. die Anerkennung der EG/TÜO einschließlich der Prüfung von deren Sachverständigen, die Zustimmung von Überwachungsverträgen sowie das Herstellen des Benehmensverfahren mit den zuständigen Überwachungsbehörden vor Ort. Darüber hinaus ist sie für die Anerkennung von Grund- und Weiterbildungslehrgängen für das verantwortliche Personal von Entsorgungsfachbetrieben und Transportunternehmen zuständig.
In der "Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe“ in der überarbeiteten Fassung vom 17.03.2005 wird die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben im allgemeinen, die Zustimmung zu Überwachungsverträgen und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften im besonderen geregelt.
Die "Vollzugshilfe Händler und Vermittler" regelt den Sonderbereich des Makelns.
Die ebenfalls überarbeiteten Prüflisten dienen den Sachverständigen als Hilfestellung bei den Audits.
Adressenliste der in NRW ansässigen, zugelassenen Entsorgergemeinschaften (EG) und technischen Überwachungsorganisationen (TÜO)
Liste von Lehrgangsanbietern aus NRW, die anerkannte Lehrgänge im Bereich Entsorgungsfachbetriebe/Transportgenehmigung durchführen
Benehmensregelung
Zur Benehmensregelung bietet die Bezirksregierung ein überarbeitetes Vorblatt an, welches bei Neuanträgen/Änderungen zu Entsorgungsfachbetrieben zu verwenden ist (Benehmensvorblatt).
weitere Ansprechpartner/innen zum Thema Zuständigkeiten für Entsorgungsfachbetriebe
Hartmut Laabs
E-Mail an Ansprechpartner/in Hartmut Laabs
Tel.: 0211 475-9115
Fax: 0211 875-65103-9077
