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Umweltschutz - Abfallwirtschaft
 

 
 

06.04.2010

Abfallwirtschaftsplan

AWP

Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 ist die Zuständigkeit für die Abfallwirtschaftsplanung für Siedlungsabfälle im Zuge der Verwaltungsstrukturreform von den Bezirksregierungen auf das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) verlagert worden. Der  am 31.03.2010 veröffentlichte und bekannt gemachte (MBl. NRW. 2010 S. 206) erste landesweite Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle (AWP) enthält einheitliche Vorgaben für die Siedlungsabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.

Der AWP belegt, dass ausreichende Entsorgungskapazitäten im Land NRW und im Regierungsbezirk Düsseldorf für Siedlungsabfälle zur Verfügung stehen. Behandlungsbedürftige Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen entstehen, müssen auch weiterhin in Nordrhein-Westfalen entsorgt werden (Entsorgungsautarkie). Dabei soll die Entsorgung möglichst in der Nähe des Entstehungsortes der Abfälle erfolgen (Prinzip der Nähe).

Mit der Bekanntmachung des landesweiten AWP löst dieser den bisherigen Abfallwirtschaftsplan 2004, Teilplan Siedlungsabfälle für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Anlage 1 zum AWP, Anlage II zum AWP) ab. Damit entfallen auch die bisherigen verbindlichen Zuweisungen von behandlungsbedürftigen Siedlungsabfällen zu bestimmten Hausmüllverbrennungsanlagen bzw. von inerten  Restabfällen zu Deponien im Bezirk, die durch die ordnungsbehördliche Verordnung vom 01.05.2004 zur Verbindlichkeitserklärung des AWP für den Regierungsbezirk Düsseldorf festgeschrieben wurden.

Sie können den neuen landesweiten Abfallwirtschaftsplan auf der Homepage des MUNLV bzw. hier (  PDF, 1,52 MB) herunterladen.