Direkteinleitung von Schmutz- und Mischwasser in Oberflächengewässer aus öffentlichen Abwasseranlagen für mehr als 2000 Einwohnerwerte oder aus gewerblich genutzten Anlagen, für die aufgrund ihrer besonderen Umweltrelevanz in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) die Bezirksregierung für zuständig erklärt worden ist;
Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen für die o.g. Einleitungen;
Entgegennahme von Anzeigen von öffentlichen Kanalisationsnetzen oder gewerblichen Kanalisationsnetzen größer als 3 ha für die o.g. Einleitungen;
Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für die o.g. Einleitungen;
Indirekteinleitergenehmigungen aus gewerblich genutzten Anlagen, für die aufgrund ihrer besonderen Umweltrelevanz in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) die Bezirksregierung für zuständig erklärt worden ist;
Erlaubnisse zur Entnahme von Oberflächenwasser zum Betrieb von gewerblich genutzten Anlagen, für die aufgrund ihrer besonderen Umweltrelevanz in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) die Bezirksregierung für zuständig erklärt worden ist;
Genauere Informationen zu den gesetzlichen Zuständigkeiten
Genauere Informationen über die Aufgaben der Bezirksregierung im Bereich Abwasser
kommunales / industrielles Abwasser: zuständige Mitarbeiter/innen
Kommunales Abwasser: grafische Übersicht
Michael Döpper
54 (Dezernat 54: Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -)
E-Mail an Ansprechpartner/in Michael Döpper
Tel.: 0211 475-2435
Fax: 0211 475-2987
Leonore von Beckerath
54 (Dezernat 54: Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -)
E-Mail an Ansprechpartner/in Leonore von Beckerath
Tel.: 0211 475-9354
Jaqueline Rombach
54 (Dezernat 54: Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -)
E-Mail an Ansprechpartner/in Jaqueline Rombach
Tel.: 0211 475-9227
