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Umweltschutz - Abwasser
 

 
 

27.02.2009

Zuständigkeiten und Ansprechpartner im Sachgebiet Abwasser

Die Bezirksregierung ist zuständig für folgende Erlaubnisse / Genehmigungen:
  • Direkteinleitung von Schmutz- und Mischwasser in Oberflächengewässer aus öffentlichen Abwasseranlagen für mehr als 2000 Einwohnerwerte oder aus gewerblich genutzten Anlagen, für die aufgrund ihrer besonderen Umweltrelevanz in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) die Bezirksregierung für zuständig erklärt worden ist;

  • Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen für die o.g. Einleitungen;

  • Entgegennahme von Anzeigen von öffentlichen Kanalisationsnetzen oder gewerblichen Kanalisationsnetzen größer als 3 ha für die o.g. Einleitungen;

  • Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für die o.g. Einleitungen;

  • Indirekteinleitergenehmigungen aus gewerblich genutzten Anlagen, für die aufgrund ihrer besonderen Umweltrelevanz in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) die Bezirksregierung für zuständig erklärt worden ist;

  • Erlaubnisse zur Entnahme von Oberflächenwasser zum Betrieb von gewerblich genutzten Anlagen, für die aufgrund ihrer besonderen Umweltrelevanz in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) die Bezirksregierung für zuständig erklärt worden ist;

Genauere Informationen zu den gesetzlichen Zuständigkeiten
Genauere Informationen über die Aufgaben der Bezirksregierung im Bereich Abwasser


Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Aufgabenverteilung in unserem Sachgebiet:

kommunales / industrielles Abwasser:   zuständige Mitarbeiter/innen

Kommunales Abwasser:                             grafische Übersicht

Hier finden Sie die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners:    Telefonliste

Unsere Postanschrift lautet
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf