25 Jahre Altlastenbearbeitung!
Die Altlastensituation ist im Bezirk Düsseldorf durch die ca. 100 Jahre weit zurückreichende Industrialisierung, bergbauliche Geschichte und Ballung von Industrie und Siedlung, die Eigenart und den Wandel der Industriestruktur sowie durch die Kriegseinwirkungen während des 2. Weltkrieges geprägt.
1983 wurden die ersten Altlastenfälle im Bezirk Düsseldorf bekannt und mit den Sanierungen begonnen. Hierbei handelte es sich um
Ab Mitte der 80er Jahre zeigte sich durch die enge Verflechtung zwischen Wohnen und Industrie, häufig wechselnden Nutzungen eine Vielzahl von Altlastfällen, mit einer Überbauung durch Wohnnutzung .
Von Bedeutung ist weiterhin die Konversion von ehem. militärisch genutzten Liegenschaften und der damit seit Mitte der 90er Jahre begonnenen Altlastenbearbeitung.
Neben diesen spektakulären und in der Öffentlichkeit bekannten Altlastfällen wurden eine Vielzahl von ehem. Deponien, bei denen Gefahren für angrenzende Wohnbebauungen durch Methanausgasungen oder durch Grundwasserverunreinigungen bestanden, durch Sicherungsmaßnahmen saniert.
Stand der Bearbeitung
Im Bezirk sind zur Zeit 21.700 Verdachtsflächen erfasst.
Hiervon sind rd. 5.500 Flächen einer Gefährdungsabschätzung unterzogen worden, während rd. 1.800 Flächen saniert wurden bzw. werden.
1.070 der Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen der Kommunen wurden von der Bez. Reg. Düsseldorf mit einem Kostenanteil von 130 Mio. € im Rahmen des seit 1985 laufenden und noch bestehendem Landesförderprogramm „Sanierung von Altlasten“ gefördert. Weitere Finanzierung von Altlastenbehandlungsmaßnahmen erfolgten vom Land NRW im Rahmen der Städtebauförderung, der Wirtschaftsförderung und durch die LEG.
Mit Wohnbebauung überbaute sanierte Altlasten

Bild 1: ehem. Zeche Carl, Bodenaustausch zwischen Wohnbebauung im Garten
In allen Fällen erfolgten die Sanierungsmaßnahmen durch einen 0,6 bis 1,2 m mächtigen Bodenaustausch, teils mit Oberflächenabdichtungen. Eine Umsiedlung der Bewohner wurde nicht erforderlich.
Die Lösung der Akzeptanzproblematik erfolgte in allen Fällen durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeiten, enge Kooperation zwischen den betroffenen Kommunen und der Landesbehörden und Übernahme der Sanierungskosten durch das Land im Rahmen der Landesförderung und des Eigenanteils durch die betroffenen Kommunen.
Flächenrecycling
Im 2. und 3. Jahrzehnt der Altlastenbearbeitung stehen im Bezirk Düsseldorf die durch den verstärkten Strukturwandel von einer Industrie- zur Dienstleistungsregion freiwerdenden großflächigen ehem. Industrieflächen und deren Reaktivierung im Vordergrund.
Von der Bez. Reg. wird eine Wiedernutzbarmachung solcher Flächen unmittelbar zur Wirtschaftsförderung und zum Bodenschutz – durch Vermeidung eines weiteren Flächenverbrauches – genutzt.
Bedeutsame Maßnahmen waren und sind im Bezirk Düsseldorf:

Bild 2: Luftbild Logport

Bild 3: Hüttenwerk Rheinhausen
Konversion
Bedeutsamste Maßnahme ist die in den letzten Jahren erfolgte Neunutzung des ehem. RAF-Flugplatzgeländes in Weeze-Laarbruch.
Altlastensituation: neben kleineren Grundwasserschäden wurden bzw. rd. 90 örtliche Kohlenwasserstoffverunreinigungen im Boden sukzessive im Rahmen der zivilen Flugplatzneunutzung saniert.
Zukünftig steht als nächste große Maßnahme die Konversion des ehem. RAF-Flugplatzgeländes in Niederkrüchten-Elmpt an. Im Rahmen der Gefährdungsabschätzung soll im Jahr 2009 als erster Bearbeitungsschritt eine historische Recherche des Gesamtgeländes durchgeführt werden.
Sicherungsmaßnahmen von ehem. Deponien
An einer Vielzahl ehem. Hausmüll- und Sondermülldeponien wurden Sicherungsmaßnahmen durch Bau eines aktiven oder passiven Entgasungssystems, Oberflächenabdichtungssystems durch mineralische Abdichtung oder Kunststoffdichtungsbahnen und vereinzelt durch Dichtwandeinschließung vorgenommen.
Bedeutsame Maßnahmen waren im Bezirk Düsseldorf:

Bild 4: Verlegung KDB im Kuppenbereich der ehem. Hochdeponie Flynnertzdyk
Nach Abschluss der Sanierung wurden und werden die Flächen für Freizeitzwecke genutzt.
Ausblick
Im ersten Jahrzehnt der Altlastenbehandlung standen zumeist die Probleme der Gefahrenbeurteilung, rechtliche Probleme „wer ist heranzuziehen“ und die fachlichen Probleme „how clean is clean“ im Vordergrund. In dieser Zeit wurden oft kostenintensive Sanierungslösungen, „auf der sicheren Seite“ liegend, gewählt. Nachdem durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der dazugehörigen Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 1998 und 1999 die rechtlichen Regelungen und fachlichen Grundlagen für eine einheitliche Gefahrenbeurteilung geschaffen wurden, liegen die zukünftigen Probleme, angesichts immer knapper werdender Kassen bei allen privaten und kommunalen Ordnungspflichtigen bei der Suche nach bezahlbaren intelligenten Sanierungslösungen.