Das Bundes-Bodenschutzgesetz, das am 01. März 1999 in Kraft getreten ist, regelt seitdem bundesweit einheitlich den Umgang mit Altlasten. Es enthält in § 13 Ausführungen zur Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen: die Verbindlicherklärung des Sanierungsplans.
Was ist ein Sanierungsplan?
Der Sanierungsplan stellt die fachliche Grundlage für die Sanierung dar: Er fasst die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen (Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung) zusammen und stellt die Sanierungsmaßnahmen zusammenhängend dar.
Vorgaben für den Inhalt eines Sanierungsplanes
Die Anforderungen an den Inhalt von Sanierungsplänen sind in § 6 und im Anhang 3 der Bundesbodenschutzverordnung festgelegt. Der Sanierungsplan soll Ausführungen zu folgenden Punkten enthalten:
Diese Punkte sind im Anhang 3 der Bodenschutzverordnung inhaltlich weiter ausgeführt. Sie stellen keine verbindliche Checkliste dar, in der jeder Punkt abzuarbeiten wäre. Die Anforderungen an den Sanierungsplan sind vielmehr für den jeweiligen Einzelfall festzulegen.
Für welche Altlasten soll ein Sanierungsplan erstellt werden?
Ein Sanierungsplan soll bei Altlasten aufgestellt werden, bei denen aufgrund der Verschiedenartigkeit der durchzuführenden Maßnahmen ein abgestimmtes Vorgehen notwendig ist
oder
von denen auf Grund von Art, Ausbreitung oder Menge der Schadstoffe in besonderem Maße schädliche Bodenveränderungen ausgehen.
Wer erstellt einen Sanierungsplan und wer genehmigt ihn?
Der Sanierungsplan wird von den zur Sanierung Verpflichteten in der Regel unter Einbeziehung eines Sachverständigen erstellt und kann von der zuständigen Behörde für verbindlich erklärt werden. In NRW sind dies in der Regel die unteren Bodenschutzbehörden , d.h. die Kreise oder Städte, in Einzelfällen die Bezirksregierungen als obere Bodenschutzbehörden.
Bündelungsfunktion
Je nach Art der durchgeführten Sanierungmaßnahme können eine Reihe von Genehmigungen erforderlich sein, wie z.B.:
Alle diese Einzelgenehmigungen können in der Verbindlicherklärung gebündelt werden . Voraussetzung hierfür ist:
Die bedeutsamsten Sanierungspläne, die von den Kommunen und Investoren des Bezirks Düsseldorf seit in Krafttreten des BBodSchG im Rahmen des Flächenrecyclings, sowie der Gefahrenabwehr bei bewohnten Altlastflächen und bei Grundwasserschäden erstellt wurden, sind in den beiden nachfolgenden Tabellen zusammengefasst.
Tabelle 1: Sanierung
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Jahr |
Sanierungsmaßnahme / Flächenrecycling |
Nachfolgenutzung |
Kosten / Kostenträger |
Sanierungsplanerstellung / Sanierungsdurchführung |
Verbindlichkeits-erklärung |
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1999/2000 |
ehem Krupp-Hoesch-Hüttenwerksgelände in Duisburg-Rheinhausen, 265 ha; Umlagerung und Gesamtprofilierung mit rund 2 Mio m³ Fremdmaterialien; Oberflächenversiegelung |
Logistikzentrum Logport I |
30 Mio € / EU, NRW, Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH |
Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH, Logport Logistic GmbH |
Stadt Duisburg |
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2000 |
ehem. Raffineriegelände der DeutschenShell AG in Monheim; 25 ha, Bodenumlagerung und gesicherter Wiedereinbau des belasteten Bodens |
Gewerbe |
ca.10 Mio € / LEG |
LEG |
Bez. Reg. Düsseldorf |
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2000 |
ehem. RE-Depot, Stahlwerk Becker in Willich (Konversion); 25 ha, Bodenumlagerung und Grundwassersanierung |
Gewerbe |
2,5 Mio € / NRW Altlastenförderprogramm |
Grundstücksgesellschaft der Stadt Willich |
Kreis Viersen |
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2004 |
ehem. Elektrochemische Fabrik Kempen (ECF); Umlagerung und Entsorgung von PCB-belasteten Haldenmaterialien, Grundwassersanierung |
Gewerbe |
14 Mio € / AAV, Land NRW, Kreis Viersen, Stadt Kempen |
Wirtschaftsfördergesellschaft des Kreises Viersen / Durchführung AAV |
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2006 |
Sudamin MDH-Gelände in Duisburg; ca.40 ha, Umlagerung von rd. 600.000 to Auffüllmaterialien, Oberflächenversiegelung und Grundwassersanierung |
Logistikzentrum Logport II und Grünzug mit Landschaftsbauwerk |
25 Mio € / EU, NRW(ÖPEL, Altlastenförderprogramm), Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH |
Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH / Logport Logistic GmbH |
Stadt Duisburg |
Tabelle 2: Gefahrenabwehr
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Jahr |
Gefahrenabwehr |
Nutzung |
Kosten / Kostenträger |
Sanierungsplanerstellung / Sanierungsplandurchführung |
Verbindlichkeits-erklärung |
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2000 |
ehem. Zeche Carl in Wuppertal, Austausch der oberen Bodenschicht aller betroffenen Wohngrundstücke |
Wohnbebauung (vor und nach der Sanierung) |
3,4 Mio €, NRW, Stadt Wuppertal |
Stadt Wuppertal |
Stadt Wuppertal |
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2003 |
ehem. Zinkhüttengelände Eppinghofen in Mülheim, 100 betroffene Wohngrundstücke, Austausch der oberen 60cm Bodenschicht, Teiloberflächenabdichtung, GW-Sanierung ggf.später |
Wohnbebauung (vor und nach der Sanierung) |
5 Mio €, NRW, AAV, Stadt Mülheim |
Stadt Mülheim |
Stadt Mülheim |
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2002 |
ehem. Hausmülldeponie "Am Kuckuck" in Ratingen, 5 ha, Teiloberflächenabdichtung zur Sickerwasserminimierung, passive Entgasung |
Freizeit- und Erholungsgebiet (vor und nach der Sanierung) |
3 Mio €, NRW, Kreis Mettmann |
Kreis Mettmann |
Bez.Reg. Düsseldorf |
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2003 |
ehem. Hausmülldeponie Flünnertzdyck in Krefeld, 14 ha, Teiloberflächenabdichtung zur Sickerwasserminimierung, passive Entgasung |
Freizeit- und Erholungsgebiet (vor und nach der Sanierung) |
1 Mio €, NRW, Stadt Krefeld |
Stadt Krefeld |
Bez.Reg. Düsseldorf |
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2003 |
ehem. Deponie Eskesberg in Wuppertal, 4,5 ha, Oberflächenabdichtung, aktive Entgasung |
Grünfläche (vor der Sanierung) Naturschutzgebiet (nach der Sanierung) |
3 Mio €, NRW, Stadt Wuppertal |
Stadt Wuppertal |
Stadt Wuppertal |
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2005 |
ehem. Zeche und Kokerei -Matthias Stinnes- in Essen, Grundwassersanierung (PAK-Verunreinigung) |
Nutzung nicht betroffen |
4 Mio €, NRW, Emschergenossenschaft, Stadt Essen |
Stadt Essen |
Stadt Essen |
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2003 |
Schönebeckerschlucht, Bodenumlagerung, Oberflächerversiegelung, Grundwassersanierung |
Brachfläche (vor der Sanierung) teilweise Wohnbebauung (nach der Sanierung) |
2,7 Mio €, AAV, NRW, Stadt Essen |
Stadt Essen |
Stadt Essen |
Hinweis und Tabelle zur Abfrage zum Abschlussbetriebsplanverfahren der Bergbauämter folgt!
Problematische Einwendungen Betroffener im Rahmen von Widerspruchsverfahren, die bei der Bez. Reg. bearbeitet wurden, bzw. noch in Bearbeitung sind:
Weitere Informationen:
Den Text des Bundesbodenschutzgesetzes und der Bundesbodenschutzverordnung finden Sie beim Bundesumweltministerium:
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Birgit Wiele-Dixkens
52 (Dezernat 52: Abfallwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -)
E-Mail an Ansprechpartner/in Birgit Wiele-Dixkens
Tel.: 0211 475-2907
Fax: 0211 475-2988