Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – IV – 4 -551.01 vom 13.01.2015
Das Land gewährt folgende Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien:
Fördergegenstand |
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Darüber hinaus können dioxinbelastete Flächen (Kieselrot) mit Landesmitteln saniert werden.
Antragsberechtigt sind
Zuwendungen werden grundsätzlich als Anteilsfinanzierung gewährleistet, wobei der Landeszuschuss 80% beträgt.
Die förderfähigen Gesamtkosten müssen 25.000 Euro überschreiten.
Die Bagatellgrenze für die Zuwendung in Höhe von 20.000 Euro ist festgelegt.
Weitere Informationen zum Fördergegenstand, den förderfähigen Kosten und zum Antragsverfahren können Sie den Förderrichtlinien entnehmen:
Förderrichtlinie Altlasten und Bodenschutz vom 13.01.2015
Antragsformulare zum Förderprogramm Altlasten und Bodenschutz
Erlass und Antragsformular zur Dringlichkeitsliste
Burkhard Drenkpohl
52 (Dezernat 52: Abfallwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -)
E-Mail an Ansprechpartner/in Burkhard Drenkpohl
Tel.: 0211 475-2903