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Umweltschutz - Altlasten / Bodenschutz
 

 
 

21.09.2010

Förderung (Richtlinien, Antragsformulare)

Das Land unterstützt die Gemeinden bei ihren Aufgaben im Bereich Altlasten und Bodenschutz mit folgenden Förderprogrammen:

Programm

Fördergegenstand

Untersuchung und Sanierung von Altlasten

  • Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen, Sanierungsplänen und Sanierungen von Altlasten (bei gleichbleibender Nutzung der Fläche)
  • Gefährdungsabschätzung und Sanierungsuntersuchung altlastverdächtiger Flächen im Zusammenhang mit kommunalen Planungen (i.d.R. mit einer Umnutzung der Fläche verbunden )

Sanierung Kieselrot-verunreinigter Flächen

  • Ausbau und Entsorgung kieselrothaltiger Materialien von Spiel- und Sportplätzen

Maßnahmen zum Bodenschutz

  • Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten
  • Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen von schädlichen Bodenveränderungen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind

  • Städte, Kreise und Gemeinden
  • Juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäfts-zweck auf den Erwerb , die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken gerichtet ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt, z.B.: Wirtschaftsfördergesellschaften
  • Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben, z.B.: Stadtwerke

Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden grundsätzlich als Anteilsfinanzierung gewährleistet, wobei der Landeszuschuss 80% beträgt.

Die förderfähigen Gesamtkosten müssen 25.000 Euro überschreiten.

Die Bagatellgrenze für die Zuwendung in Höhe von 20.000 Euro ist festgelegt.

Förderrichtlinien
Weitere Informationen zum Fördergegenstand, den förderfähigen Kosten und zum Antragsverfahren können Sie den Förderrichtlinien entnehmen:

Förderrichtlinie Altlasten und  Bodenschutz vom 08.10.2009

 

Antragsformulare zum Förderprogramm Altlasten und Bodenschutz

 

Erlass und Antragsformular zur Dringlichkeitsliste