Das Land unterstützt die Gemeinden bei ihren Aufgaben im Bereich Altlasten und Bodenschutz mit folgenden Förderprogrammen:
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Programm |
Fördergegenstand |
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Untersuchung und Sanierung von Altlasten |
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Sanierung Kieselrot-verunreinigter Flächen |
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Maßnahmen zum Bodenschutz |
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden grundsätzlich als Anteilsfinanzierung gewährleistet, wobei der Landeszuschuss 80% beträgt.
Die förderfähigen Gesamtkosten müssen 25.000 Euro überschreiten.
Die Bagatellgrenze für die Zuwendung in Höhe von 20.000 Euro ist festgelegt.
Förderrichtlinien
Weitere Informationen zum Fördergegenstand, den förderfähigen Kosten und zum Antragsverfahren können Sie den Förderrichtlinien entnehmen:
Förderrichtlinie Altlasten und Bodenschutz vom 08.10.2009
Antragsformulare zum Förderprogramm Altlasten und Bodenschutz
Erlass und Antragsformular zur Dringlichkeitsliste
Petra Umlauf-Schülke
52 (Dezernat 52: Abfallwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -)
E-Mail an Ansprechpartner/in Petra Umlauf-Schülke
Tel.: 0211 475-2413
Fax: 0211 475-2988
