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Umweltschutz - Gentechnik
 

 
 

05.01.2010

Gentechnik

 

Unter dem Begriff Gentechnik werden allgemein Verfahren zur gezielten Identifizierung, Isolierung, Bearbeitung und Neukombination von Erbinformationen (Genen) verstanden.

Die Möglichkeiten und Risiken, die mit dieser neuen Technologie verbunden sind, haben allgemein große Hoffnungen, aber auch Befürchtungen ausgelöst. Den Diskussionen um die Sicherheit der Gentechnik folgend wurden international Regeln aufgestellt, die in Deutschland auf Bundesebene im Gentechnikgesetz (GenTG) und seinen Verordnungen umgesetzt wurden.

Das Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen sowie die sonstige Umwelt vor möglich Gefahren gentechnischer Verfahren zu schützen beziehungsweise solchen Gefahren vorzubeugen. Es bildet gleichzeitig den gesetzlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der Gentechnik.

Für die Genehmigung gentechnischer Anlagen sowie gentechnischer Arbeiten aller Sicherheitsstufen ist in Nordrhein-Westfalen ist seit dem 01.01.2007 landesweit die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV NRW)
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  (BMELV):
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)