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Umweltschutz - Gentechnik
 

 
 

07.01.2010

Aufgaben der Genehmigungsbehörde

 

Aufgaben des Dezernates 53 beim Vollzug des Gentechnikrechts

 

Beratung

in allen Fragen zum Gentechnikrecht

Genehmigung

des Betriebs gentechnischer Anlagen und deren Änderungen sowie der Durchführung gentechnischer Arbeiten in allen Sicherheitsstufen

Beurteilung

des Gefährdungspotentials gentechnischer Arbeiten und Zuordnung zu einer Sicherheitsstufe

Bewertung

der Sachkunde von Projektleitern und Beauftragten für die Biologische Sicherheit

Anerkennung

von Fortbildungveranstaltungen für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit

 

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, können Sie jederzeit eine Beratung durch die Anmelde- und Genehmigungsbehörde in Anspruch nehmen. Aber auch bei allgemeinen Fragen zum Gentechnikrecht, seinen Auslegungen und weiterführenden Rechtsbereichen stehen wir Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Für die Antragstellung sind Formblätter ausgearbeitet worden, die eine zusammenfassende Abfrage der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten.