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Beratung |
in allen Fragen zum Gentechnikrecht |
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Genehmigung |
des Betriebs gentechnischer Anlagen und deren Änderungen sowie der Durchführung gentechnischer Arbeiten in allen Sicherheitsstufen |
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Beurteilung |
des Gefährdungspotentials gentechnischer Arbeiten und Zuordnung zu einer Sicherheitsstufe |
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Bewertung |
der Sachkunde von Projektleitern und Beauftragten für die Biologische Sicherheit |
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Anerkennung |
von Fortbildungveranstaltungen für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit |
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, können Sie jederzeit eine Beratung durch die Anmelde- und Genehmigungsbehörde in Anspruch nehmen. Aber auch bei allgemeinen Fragen zum Gentechnikrecht, seinen Auslegungen und weiterführenden Rechtsbereichen stehen wir Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Für die Antragstellung sind Formblätter ausgearbeitet worden, die eine zusammenfassende Abfrage der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten.
Volker Tiebing
53 (Dezernat 53: Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)
E-Mail an Ansprechpartner/in Volker Tiebing
Tel.: 0211 475-2049
Fax: 0211 475-2790
