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Umweltschutz - Gentechnik
 

 
 

05.01.2010

Gentechnik - Zuständigkeiten in NRW

Zuständigkeiten in NRW


In Nordrhein-Westfalen verteilt sich der Vollzug des Gentechnikgesetzes auf:

Umweltministerium NRW (MUNLV) (übergeordnete Aufgaben).

Bezirksregierung Düsseldorf landesweit (Anmelde- und Genehmigungsbehörde).

Bezirksregierung Arnsberg (Überwachungsbehörde).
Bezirksregierung Detmold (Überwachungsbehörde
Bezirksregierung Düsseldorf (Überwachungsbehörde)
Bezirksregierung Köln (Überwachungsbehörde)
Bezirksregierung Münster (Überwachungsbehörde)

Im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) werden übergeordnete Aufgaben im Bereich der Gentechnik bearbeitet. Das Umweltministerium führt die oberste Fachaufsicht bezüglich des Vollzugs des GenTG über die Bezirksregierungen.

Bei der Bezirksregierung Düsseldorf werden im Dezernat 53.5 in landesweiter Zuständigkeit die nach dem Gentechnikgesetz vorgeschriebenen Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren durchgeführt. Hier werden für ganz NRW die Antragsunterlagen geprüft sowie die Zustimmungs- und Genehmigungsbescheide erstellt.

Für Überwachungsaufgaben und bestimmte Anzeigeverfahren nach dem Gentechnikgesetz sind die 5 Bezirksregierungen jeweils in ihrem Bezirk zuständig.

Saatgut: Die Überwachung der Einhaltung der saatgutrechtlichen Bestimmungen in NRW erfolgt beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)