Gentechnik - Überwachung: Ansprechpartner und Aufgaben
Im Gentechnikgesetz (GenTG) ist festgelegt, dass die zuständigen Landesbehörden die Durchführung des Gesetzes und seiner Verordnungen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Gentechnik-Notfallverordnung, Gentechnik-Verfahrensverordnung, Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung, .......) zu überwachen haben.
Im Regierungsbezirk Düsseldorf wird diese Aufgabe vom Dezernat 53.5 - Überwachung der Bezirksregierung Düsseldorf wahrgenommen.
Aufgaben:
# Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten sowie von Freisetzungsvorhaben,
# Überwachung und Beratung von Betreibern, Projektleitern und Beauftragten für die biologische Sicherheit
# Überprüfung inverkehrgebrachter Produkte, die GVO enthalten oder mittels solcher hergestellt wurden.
# Entgegenahme von Mitteilungen nach §21(1b), (2) und (3) GenTG über:
- die Einstellung des Betriebs einer gentechnischen Anlage
- die Änderung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen
- einen nicht erwarteten Verlauf gentechnischer Arbeiten
Zulassung (Anzeige, Anmeldung und
Genehmigung) gentechnischer Anlagen und Arbeiten
im gesamten
Land Nordrhein-Westfalen: zuständig ist die
Bezirksregierung Düsseldorf:
Dezernat 53.5 Genehmigung NRW Formblätter: siehe
Länderausschuss Gentechnik Saatgut: Die Überwachung der Einhaltung der saatgutrechtlichen Bestimmungen in NRW erfolgt beim
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (
LANUV)
Informationen über Gentechnik in NRW finden Sie auch auf den Internetseiten
des
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW der
Bezirksregierung Düsseldorf der
Bezirksregierung Köln der
Bezirksregierung Detmold Weitere Informationen über Gentechnik finden Sie auch auf den Internetseiten des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Datenbanken beim BVL:
Datenbanken Infos über Vektoren:
Vektoren Infos über Zellenlinien
: Zellen Organismenliste
: Organismen +
DatenbankInformationen zum Thema
Transport von GVO finden Sie auf den Internetseiten des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
-
innerbetrieblicher Transport: es sind die Regelungen nach dem GenTG und der GenTSV zu beachten
-
Transport innerhalb Deutschlands: Es sind u.a. die Regelungen der Gefahrguttransportverordnung (ADR)
und Verpackungsvorschriften zu beachten.
Weitere Hinweise
Merkblatt des BVL Informationen zum Thema
Desinfektion: auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes (RKI)
Desinfektionsmittelliste
: DesinfektionsmittelHinweis: Am 04.04.2008 wurde das Gentechnik-Gesetz geändert:
BGBl I Nr. 12 vom 4. April 2008 S.499f siehe hierzu auch
Neuerungen.