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Umweltschutz - Gewässerschutz
 

 
 

04.08.2011

Wasserrahmenrichtlinie - Allgemeine Informationen

Mit Inkrafttreten der  Europäischen Richtlinie 60/2000/EWG – Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - im Dezember 2000 wurde europaweit ein neuer rechtlicher Rahmen gesetzt, der einen umfassenden Schutz der Gewässer verfolgt. Die WRRL betrifft alle nationalen Gewässer, d. h. Flüsse, Seen, Übergangsgewässer und Küstengewässer sowie das Grundwasser. Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahre 2015 (in begründeten Ausnahmen bis spätestens 2027) einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer sowie einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers zu erreichen. In ausgewiesenen Schutzgebieten (insbes. Wasserschutzgebiete, Badegewässer, vom Wasserhaushalt abhängige Schutzgebiete gemäß FFH- und Vogelschutzrichtlinie) sollen alle auf den Wasserhaushalt bezogenen Ziele und Normen erfüllt sein.

Weniger strenge Umweltziele sind zulässig, wenn das Erreichen der Ziele in der Praxis nicht möglich (z.B. weil Hochwasserschutz einen bestimmten technischen Ausbau eines Gewässers erfordert) oder mit unangemessen hohen Kosten verbunden ist. Aber auch in diesen Fällen sind bestimmte Randbedingungen hinsichtlich des Gewässerzustandes zu erfüllen.

In NRW erfolgt die Umsetzung der WRRL in 12 Arbeitsgebieten (sog. Teileinzugsgebiete): Ems, Emscher, Erft, Ijssel, Lippe, Niers/Schwalm, Rheingraben-Nord, Ruhr, Rur, Sieg, Weser und Wupper. Geschäftsstelle für die Teileinzugsgebiete Rheingraben-Nord, Niers/Schwalm und Wupper ist seit dem 01.01.2007 die Bezirksregierung Düsseldorf.

Der EU-Kommission sind die Ergebnisse der einzelnen Teilschritte zur Umsetzung der Anforderungen der WRRL zu berichten. Wesentliche Fristsetzungen hierbei sind

  • Die Umsetzung in nationales Recht bis Ende 2003
  • Die Durchführung der Bestandsaufnahme bis Ende 2004
  • Die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen bis Ende 2009
  • Die Zielerreichung (guter Gewässerzustand) bis Ende 2015

Entsprechend dem vorgegebenen Zeitrahmen wurde die Bestandsaufnahme in NRW Ende 2004 abgeschlossen und im Jahre 2005 der EU-Kommission übermittelt. Die Bestandsaufnahme diente dazu, den IST-Zustand der Gewässer zu ermitteln. Hierbei wurden nicht nur die chemischen, biologischen und strukturmäßigen Parameter der Gewässer erfasst sondern auch deren Nutzungen und Belastungen.

Um eine zuverlässige Beurteilung des Gewässerzustandes zu ermöglichen, wurden von 2006 bis zum Jahresbeginn 2008 fehlende Daten nacherhoben sowie (in Einzelfällen) vorhandene Daten nochmals überprüft und aktualisiert (sog. Monitoringphase).

Auf Grundlage der insgesamt gewonnenen Daten stellten die Bezirksregierungen unter Beteiligung der Fachöffentlichkeit (Kommunen, Wasser- und Bodenverbände, Vertreter von Industrie-, Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden) den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für die nordrheinwestfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas auf. Dieser Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm wurden am 24.02.2010 vom Umweltausschuss des Landtages verabschiedet und sind damit behördenverbindlich eingeführt.

Somit ist ab diesem Zeitpunkt der „Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm“ bei allen wasserwirtschaftlichen Verfahren eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage.

Die Umsetzung des Maßnahmenprogramms erfolgt in NRW über 3 Säulen.

Maßnahmenprogramm Abwasser:

Das Maßnahmenprogramm Abwasser beschäftigt sich mit den Verbesserungen der Wasserqualität bei kommunalen oder industriellen Einleitungen. Die Koordinierung der Umsetzung dieses Maßnahmenprogramms erfolgt durch die Bezirksregierung in Zusammenarbeit mit den Unteren Wasserbehörden.

Maßnahmenprogramm Landwirtschaft:

Das Maßnahmenprogramm Landwirtschaft beschäftigt sich mit der Umsetzung des Maßnahmenprogramms in landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereichen des Regierungsbezirkes. Kernpunkte dieses Maßnahmenprogramms sind die Verbesserung der Grundwasserqualität, der Oberflächenwasserqualität durch diffuse Einleitung und der Gewässerbewirtschaftung. Die Federführung dieses Maßnahmenprogramms liegt bei der Landwirtschaftskammer.

Maßnahmenprogramm Lebendige Gewässer:

Das Maßnahmenprogramm Lebendige Gewässer beschäftigt sich mit  der ökologischen Verbesserung der Gewässerstruktur, also mit der Gestaltung und Durchgängigkeit der Gewässer im Regierungsbezirk Düsseldorf.

Unter Beteiligung aller wasserwirtschaftlichen Interessengruppen sollen bis Mitte 2012 in einem Umsetzungsfahrplan die notwendigen, umsetzbaren und finanzierbaren Maßnahmen zur Zielerreichung gemäß WRRL für jedes Gewässer erarbeitet werden.

Die Erarbeitung von konkreten Umsetzungsmaßnahmen an den Gewässern erfolgt im Regierungsbezirk Düsseldorf unter Leitung einer Unteren Wasserbehörde, eines sondergesetzlichen Wasserverbandes, eines Deichverbandes und am Rhein und der Ruhr durch die Bezirksregierung in so genannten Kooperationsgebieten.

Allgemeine Informationen zur WRRL  finden Sie im Internet unter http://www.flussgebiete.nrw.de .

Auf den Seiten der Teileinzugsgebiete ( http://www.rheingraben-nord.nrw.de , http://www.niers-schwalm.nrw.de und http://www.wupper.nrw.de ) sind darüberhinaus auch die Monitoring-Ergebnisse, die Ergebnisse der Maßnahmenplanung sowie alle Unterlagen (Tabellen, Vorträge, usw.) aus den "Runden Tischen" dargestellt.