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Umweltschutz - Hochwasserschutz
 

 
 

12.03.2012

Hochwasserschutz am Rhein in Zahlen

Insgesamt wird im Regierungsbezirk Düsseldorf eine Fläche von ca. 1.500 km² (ca. ¼ der Gesamtfläche) durch ca. 237 km Deiche vor Hochwasser geschützt. In den überflutungsgefährdeten Bereichen, den sog. Poldergebieten, leben rund 1 Mio. Menschen.

Standsicherheitsuntersuchungen, beginnend in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts, haben bisher ergeben, dass von den ca. 237 km Deichen im Reg.-Bez. Düsseldorf noch ca. 132 km der Deiche sanierungsbedürftig sind. Bisher wurden 105 km saniert. 22 km sind zurzeit. im Bau; für die Sanierung von 8 km Deich wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. 32 km sind derzeit im Verfahren, 25 km befinden sich in Planung und 45 km sind noch nicht untersucht.

Auf dem Gebiet zwischen Bonn bis zu den Niederlanden werden durch die Hochwasserschutzanlagen Werte von über 150 Mrd. Euro geschützt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als Planfeststellungsbehörde primär das Ziel, die erforderlichen Sanierungen zügig zu ermöglichen, um den bestehenden Hochwasserschutz zu sichern. Parallel dazu ist die Bezirksregierung bestrebt, im Rahmen der Sanierungsverfahren auch dem Gedanken eines vorbeugenden, nachhaltigen Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen. Hierzu werden Deichrückverlegungen geprüft und soweit möglich realisiert, um mit zusätzlichen Überflutungsflächen Retentionsraum zu schaffen. Dies fordert auch die gesetzliche Vorgabe gem. § 77 Wasserhaushaltsgesetz, der nach dem Hochwasser 1995 in dieser Deutlichkeit eingeführt wurde.

Bereits verwirklicht wurden die Rückverlegungen in Monheim, im Orsoyer Rheinbogen und auf der Bislicher Insel. Weitere Rückverlegungen in Mündelheim und Lohrwardt sind planfestgestellt. Für Orsoy-Land II muss die Planung erstellt werden. Die Polder in Ilverich und Bylerward werden zunächst nicht weiter verfolgt. Wenn gesicherte Erkenntnisse aus der Klimaentwicklung existieren, könnten die Planungen wieder aufleben.

Vor der Sanierung einer Hochwasserschutzanlage ist die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Der Ablauf des Verfahrens ist im Verwaltungsverfahrensgesetz NRW festgelegt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt und die betroffenen Behörden beteiligt. Jeder, der von der geplanten Maßnahme betroffen ist, hat die Möglichkeit, gegen das Vorhaben innerhalb einer 4-wöchigen Frist Einwendungen zu erheben. Diese werden dann mit den Betroffenen, den Behörden und dem Antragsteller erörtert, bevor die Planfeststellungsbehörde eine endgültige Entscheidung trifft. Im Rahmen der Entscheidung muss die Planfeststellungsbehörde alle Belange bewerten und ggf. gegeneinander abwägen. Über eine Klage beim Verwaltungsgericht ist der Beschluss dann anfechtbar.

Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen werden von den Hochwasserschutzpflichtigen, d. h. den rheinanliegenden Kommunen, soweit hochwasserschutzpflichtig und den Deichverbänden, und dem Land bezahlt. Allein im Jahre 2009 wurden rund 27 Mio. € Landesmittel zu diesem Zweck ausgegeben. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist das Land bemüht, die Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 80 % der Gesamtkosten zu fördern. Die restlichen Kosten sind von den Hochwasserschutzpflichtigen zu finanzieren. Für Deichrückverlegungen und steuerbare Rückhalteräume ist eine Förderung von bis zu 100 % möglich.

In Normalfall kostet 1 km sanierter Erddeich ca. 2,5 Mio. Euro. Sonderkonstruktionen können ein Vielfaches davon kosten.