Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in NRW
Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
Hochwasserrisikomanagement-Pläne
weiterführende Informationen / Links
Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in NRW:
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu.
Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen.
Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010).
Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen:
Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete).
Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für die Risikogebiete.
Bis Dezember 2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für die Risikogebiete.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) hat die ersten Schritte in Abstimmung mit den Bezirksregierungen und den kommunalen Spitzenverbänden und Anderen in die Wege geleitet.
Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
Zur Sicherstellung einer landesweit einheitlichen Vorgehensweise beauftragte das MKULNV eine Bürogemeinschaft mit der Durchführung dieser Arbeiten. Der Prozess wurde maßgeblich von den Bezirksregierungen als zuständigen Stellen und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) betreut. Den Abschlussbericht zur vorläufigen Risikobewertung sowie eine Übersichtskarte der Risikogebiete NRW finden Sie über unten stehenden Link.
Weiterhin haben wir für Sie eine Übersichtskarte der Risikogebiete im Regierungsbezirk Düsseldorf erstellt, die Sie über den entsprechenden Link aufrufen können.
Die vorläufige Risikobewertung ist – ebenso wie alle anderen Umsetzungsschritte der EG-HWRM-RL – alle 6 Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Für ausgewiesene Risikogebiete sind anschließend Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten zu erarbeiten sowie ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erstellen.
Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
Mit der Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für die ausgewiesenen Risikogebiete wurde landesweit begonnen.
Beide Kartentypen beinhalten Informationen für Hochwasserszenarien unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit (seltene bzw. extrem Ereignisse, Ereignisse mit mittlerer Wahrscheinlichkeit und – sofern relevant – häufig auftretende Ereignisse). Dabei informieren Hochwassergefahrenkarten über das Ausmaß möglicher Überflutungen, d.h. über Ausdehnung, Strömungsgeschwindigkeiten und Wassertiefen. Hochwasserrisikokarten liefern Aussagen über mögliche nachteilige Auswirkungen des Hochwassers für potentiell betroffene Einwohner, wirtschaftliche Tätigkeiten sowie Natur, Sach- und Kulturgüter.
Auf der Seite Hochwassergefahrenkarten / Hochwasserrisikokarten werden wir sukzessive die für Gewässer im Regierungsbezirk Düsseldorf erstellten Karten veröffentlichen.
Hochwasserrisikomanagement-Pläne
Basierend auf den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten werden anschließend unter Beteiligung der örtlichen Fachleute sowie interessierter Stellen (Wasserverbände, Kommunen, Katastrophenschutzbehörden, Land- / Forstwirtschaft, Naturschutz, Regionalplanung,...) sogenannte Hochwasserrisikomanagement-Pläne erstellt. Die Pläne beinhalten alle Maßnahmen die dabei helfen, Hochwasserschäden zu minimieren oder sogar gänzlich zu vermeiden. Auch die Bewirtschaftungsplanung nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie wird dabei berücksichtigt.
In diesem Jahr werden die weiteren Umsetzungsschritte geplant. Ein wichtiger Baustein wird dabei die regelmäßige Information der Bürgerinnen und Bürger sein.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAWA) hat verschiedene Arbeitshilfen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Planung erstellt. Diese Arbeitshilfen sind eine der Grundlagen bei der Erarbeitung von Hochwasserrisikokarten und -gefahrenkarten sowie der Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen.
Weitere Informationen über den Projektfortschritt und die Beteiligungsmöglichkeiten werden an dieser Stelle rechtzeitig veröffentlicht.
Zusätzlich zu den Vorgaben der EG-HWRM-RL werden in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren Überschwemmungsgebiete von hochwassergefährdeten Gewässer rechnerisch ermittelt und durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt bzw. vorläufig gesichert. Überschwemmungsgebiete sind gemäß § 76 WHG Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Berechnungsgrundlage für Überschwemmungsgebiete ist ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.
Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten erfolgt mit dem Ziel, Schäden durch Hochwasserereignisse zu verringern oder sogar gänzlich zu vermeiden und zählt zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im vorbeugenden Hochwasserschutz. Für die Risikogebiete im Sinne der EG-HWRM-RL müssen Überschwemmungsgebiete bis zum 22.12.2013 festgesetzt werden.
Überschwemmungsgebiete dienen u.a.
In den Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften. So sind dort zur Vermeidung späterer Hochwasserschäden die Ausweisungen neuer Baugebiete ebenso wie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in der Regel untersagt. Weiterhin ist es im Allgemeinen nicht zulässig, Grünland in Ackerland umzuwandeln oder Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen, die den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen.
Wir empfehlen Ihnen, sich über bestehende oder geplante Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten zu informieren.
Seit Beginn diesen Jahres werden über einen Internetdienst des Landes NRW sowohl rechtlich gesicherte (d.h. festgesetzte oder vorläufig gesicherte) wie auch rechnerisch ermittelte (also rechtlich noch nicht verbindliche) Überschwemmungsgebiete für jede Bürgerin / jeden Bürger zur Einsicht bereit gestellt. Die Verordnungstexte der rechtlich gesicherten Überschwemmungsgebiete können Sie über unten stehenden Link einsehen. Den Internetdienst des Landes NRW erreichen Sie über unten stehenden Link.
Neben den Überschwemmungsgebieten wurden in der Vergangenheit für einzelne Gewässer im Regierungsbezirk auch Hochwasseraktionspläne aufgestellt. Hochwasseraktionspläne dienten der Koordination und Abstimmung aller Hochwasserschutzmaßnahmen. Sie hatten das Ziel, bestehende Hochwasserrisiken zu verdeutlichen und die Hochwasservorsorge wie auch das Risikomanagement zu verbessern. Die Hochwasserrisikomanagement-Planung nach EG-Recht hat als neues und in ihrer Rechtsposition stärkeres Instrument die Hochwasseraktionspläne in dieser Funktion abgelöst. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den im Regierungsbezirk Düsseldorf erarbeiteten Hochwasseraktionsplänen.
weiterführende Informationen / Links:
EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL)
Arbeitshilfen der LAWA zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Planung
Abschlussbericht zur vorläufigen Risikobewertung / Übersichtskarte der Risikogebiete
Überschwemmungsgebiete (Internetdienst des Landes NRW)
Risikogewässer im Regierungsbezirk Düsseldorf
Kerstin Menn
54 (Dezernat 54: Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -)
E-Mail an Ansprechpartner/in Kerstin Menn
Tel.: 0211 475-2433
Fax: 0211 475-2987
Annette Nowak
54 (Dezernat 54: Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -)
E-Mail an Ansprechpartner/in Annette Nowak
Tel.: 0211 475-9164
Fax: 0211 475-2987
Udo Hasselberg
54 (Dezernat 54: Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -)
E-Mail an Ansprechpartner/in Udo Hasselberg
Tel.: 0211 475-2457
Fax: 0211 475-2430