Am 01. Januar 2008 trat das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts vom 11. Dezember 2007 in Kraft. Unter anderem werden hierdurch die Zuständigkeiten im Bereich des Umweltrechts neu geregelt (Art. 15).
Es gilt nunmehr der Grundsatz, dass im Bereich des Umweltrechts die Kreise und kreisfreien Städten, sofern keine ausdrücklich andere Regelung für die Zuständigkeit durch die Zuständigkeitsverordnung getroffen wird, zuständig sind (Grundzuständigkeit). Die Bezirksregierungen sind damit nur noch für Anlagen mit einer besonderen Umweltrelevanz zuständig, nunmehr aber für alle umweltrechtlichen Belange. In Anhang I der Zuständigkeitsverordnung sind diese Anlagen aufgeführt. Dies sind im Bereich des Immissionsschutzes u.a. alle Anlage, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereiches im Sinne der Störfall-Verordnung sind, aber auch Anlage der chemischen oder Stahlindustrie.
Neu ist das so genannte „Zaunprinzip“. Dies bedeutet, dass eine Behörde für alle umweltrechtlichen Belange aller Anlagen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, zuständig ist. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung für eine Anlage nach Anhang I erfasst alle weiteren Anlagen, die von demselben Betreiber in einem engen räumlichen Zusammenhang mit der Anlage betrieben werden, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen (§ 2 Abs. 2 ZustVU). Ebenso werden alle Anlagen anderer Betreiber, die sich auf demselben oder benachbarten Grundstücken befinden und die in einem engen betriebstechnischen und organisatorischen Zusammenhang betrieben werden, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen, mit einbezogen (§ 2 Abs. 3 ZustVU). Somit kann unabhängig von den festgelegten Zuständigkeiten sich im Einzelfall eine Verlagerung der kommunalen Zuständigkeit auf die staatliche Zuständigkeit über das Störfallrecht oder das Zaunprinzip ergeben.
Grundsätzlich ist die Bezirksregierung auch für den Vollzug der unter die Zuständigkeitsverordnung fallenden Rechtsvorschriften gegenüber Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Dies gilt auch für Unternehmen oder einer Einrichtung in Gesellschaftsform, wenn einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 vom Hundert der Anteile an dem Unternehmen oder der Einrichtung in Gesellschaftsform gehören. (§ 3 ZustVU)
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Dezernatsleitung |
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Dr. Axel Wolter / 0211 475 2296 |
53.1
Luftreinhalteplanung / Allgemeine Beschwerden / Allgemeine Fachaufsicht
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Luftreinhalteplanung |
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Regierungsbezirk Düsseldorf |
Geschäftsstelle Luftreinhalteplanung |
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Grünes Telefon / Beschwerden / Petitionen / Zuständigkeitsfragen |
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Regierungsbezirk Düsseldorf |
0211 475 4444 |
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Justitiariat Immissionsschutz |
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Genehmigungen und Überwachung |
Isabel Heesen / 0211 475 2242 |
53.2
1. Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
6. Holz, Zellstoff
8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
10. Sonstiges
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Genehmigungen |
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Düsseldorf, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Mettmann, Kreis Kleve, Kreis Viersen (außer Anlagen nach 8.1 der 4. BImSchV) |
Reinhard Dratwa / 0211 475 9128 |
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Duisburg, Essen, Krefeld, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Wesel sowie alle Anlagen nach 8.1 der 4. BImSchV |
Siegfried Goetsch / 0211 475 2241 |
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Überwachung |
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Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Mettmann, Kreis Kleve, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Viersen |
Franz-Josef Bauer / 0211 475 9332 |
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Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Kreis Wesel |
Michaela Kiehl-Müller / 0211 475 9321 |
53.3
3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
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Genehmigung |
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Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Kreis Wesel sowie Anlagen nach 3.9 und 3.10 im Bereich Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Mettmann |
Dr. Georg Böhm / 0211 475 2245 |
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Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Mettmann (außer Anlagen nach 3.9 und 3.10) Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Kleve, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Viersen |
Annett Voth-Schönherr / 0211 475 9156 |
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Überwachung |
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Duisburg (nur ThyssenKrupp Steel Europe, Kokereibetriebsgesellschaft Schwelgern, Hüttenwerke Krupp Mannesmann, Arcelor Mittal), Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Kreis Wesel |
Jürgen Fröchte / 0211 475 9149 |
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Düsseldorf, Duisburg (außer ThyssenKrupp Steel Europe, Kokereibetriebsgesellschaft Schwelgern, Hüttenwerke Krupp Mannesmann, Arcelor Mittal), Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Viersen |
Wilhelm Kochskämper / 0211 475 2290 |
53.4
4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen
7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen
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Genehmigung |
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Kreis Kleve |
Henning Borrmann / 0211 475 9316 |
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Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mühlheim an der Ruhr, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Viersen |
Meral Stalder / 0211 475 2292 |
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Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Wesel |
Dirk Voth / 0211 475 9109 |
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Überwachung |
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Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Viersen |
Peter Mandt / 0211 475 9337 |
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Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Kreis Wesel |
Jutta Münch / 0211 475 9326 |
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StörfallVO / Sicherheitstechnik |
Henning Borrmann / 0211 475 9316 |
53.5
Gentechnische Anlagen (NRW)
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Genehmigung |
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Landesweit |
Dr. Uta Freisem-Rabien / 0211 475 2050 |
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Überwachung |
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Regierungsbezirk Düsseldorf |
Dr. Silke Busch / 0211 475 2794 |
Thomas G. Schreiber
53 (Dezernat 53: Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)
E-Mail an Ansprechpartner/in Thomas G. Schreiber
Tel.: 0211 475-2239
Fax: 0211 475-2963