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Umweltschutz - Immisionsschutz
 

 
 

30.04.2012

Zuständigkeiten

Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)

Am 01. Januar 2008 trat das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts vom 11. Dezember 2007 in Kraft. Unter anderem werden hierdurch die Zuständigkeiten im Bereich des Umweltrechts neu geregelt (Art. 15).

Es gilt nunmehr der Grundsatz, dass im Bereich des Umweltrechts die Kreise und kreisfreien Städten, sofern keine ausdrücklich andere Regelung für die Zuständigkeit durch die Zuständigkeitsverordnung getroffen wird, zuständig sind (Grundzuständigkeit). Die Bezirksregierungen sind damit nur noch für Anlagen mit einer besonderen Umweltrelevanz zuständig, nunmehr aber für alle umweltrechtlichen Belange. In Anhang I der Zuständigkeitsverordnung sind diese Anlagen aufgeführt. Dies sind im Bereich des Immissionsschutzes u.a. alle Anlage, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereiches im Sinne der Störfall-Verordnung sind, aber auch Anlage der chemischen oder Stahlindustrie.

Neu ist das so genannte „Zaunprinzip“. Dies bedeutet, dass eine Behörde für alle umweltrechtlichen Belange aller Anlagen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, zuständig ist. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung für eine Anlage nach Anhang I erfasst alle weiteren Anlagen, die von demselben Betreiber in einem engen räumlichen Zusammenhang mit der Anlage betrieben werden, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen (§ 2 Abs. 2 ZustVU). Ebenso werden alle Anlagen anderer Betreiber, die sich auf demselben oder benachbarten Grundstücken befinden und die in einem engen betriebstechnischen und organisatorischen Zusammenhang betrieben werden, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen, mit einbezogen (§ 2 Abs. 3 ZustVU). Somit kann unabhängig von den festgelegten Zuständigkeiten sich im Einzelfall eine Verlagerung der kommunalen Zuständigkeit auf die staatliche Zuständigkeit über das Störfallrecht oder das Zaunprinzip ergeben.

Grundsätzlich ist die Bezirksregierung auch für den Vollzug der unter die Zuständigkeitsverordnung fallenden Rechtsvorschriften gegenüber Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Dies gilt auch für Unternehmen oder einer Einrichtung in Gesellschaftsform, wenn einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 vom Hundert der Anteile an dem Unternehmen oder der Einrichtung in Gesellschaftsform gehören. (§ 3 ZustVU)

Aufgabenverteilung innerhalb des Dezernates 53

Dezernatsleitung

Dr. Axel Wolter / 0211 475 2296

53.1

Luftreinhalteplanung / Allgemeine Beschwerden / Allgemeine Fachaufsicht

Luftreinhalteplanung

Regierungsbezirk Düsseldorf

Geschäftsstelle Luftreinhalteplanung
0211 475 2294
luftreinhaltung@brd.nrw.de

 

Grünes Telefon / Beschwerden / Petitionen / Zuständigkeitsfragen

Regierungsbezirk Düsseldorf

0211 475 4444

 

Justitiariat Immissionsschutz

Genehmigungen und Überwachung

Isabel Heesen / 0211 475 2242
Tim Niklas Müller / 0211 475 3238

   53.2

1. Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
6. Holz, Zellstoff
8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
10. Sonstiges

Genehmigungen

Düsseldorf, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Mettmann, Kreis Kleve, Kreis Viersen

(außer Anlagen nach 8.1 der 4. BImSchV)

Reinhard Dratwa / 0211 475 9128

Duisburg, Essen, Krefeld, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Wesel

sowie alle Anlagen nach 8.1 der 4. BImSchV

Siegfried Goetsch / 0211 475 2241

 

Überwachung

Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Mettmann, Kreis Kleve, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Viersen

Franz-Josef Bauer / 0211 475 9332

Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Kreis Wesel

Michaela Kiehl-Müller / 0211 475 9321

53.3

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Genehmigung

Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Kreis Wesel

sowie

Anlagen nach 3.9 und 3.10 im Bereich Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Mettmann

Dr. Georg Böhm / 0211 475 2245

Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Mettmann (außer Anlagen nach 3.9 und 3.10)

Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Kleve, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Viersen

Annett Voth-Schönherr / 0211 475 9156

 

Überwachung

Duisburg (nur ThyssenKrupp Steel Europe, Kokereibetriebsgesellschaft Schwelgern, Hüttenwerke Krupp Mannesmann, Arcelor Mittal), Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Kreis Wesel

Jürgen Fröchte / 0211 475 9149

Düsseldorf, Duisburg (außer ThyssenKrupp Steel Europe, Kokereibetriebsgesellschaft Schwelgern, Hüttenwerke Krupp Mannesmann, Arcelor Mittal), Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Viersen

Wilhelm Kochskämper / 0211 475 2290

53.4

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen
7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen

Genehmigung

Kreis Kleve

Henning Borrmann / 0211 475 9316

Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mühlheim an der Ruhr, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Viersen

Meral Stalder / 0211 475 2292

Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Wesel

Dirk Voth / 0211 475 9109

 

Überwachung

Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Viersen

Peter Mandt / 0211 475 9337

Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Kreis Wesel

Jutta Münch / 0211 475 9326

StörfallVO / Sicherheitstechnik

Henning Borrmann / 0211 475 9316

53.5

Gentechnische Anlagen (NRW)

Genehmigung

Landesweit

Dr. Uta Freisem-Rabien / 0211 475 2050
Dr. Bettina Frölich / 0211 475 2048
Volker Tiebing / 0211 475 2049

 

Überwachung

Regierungsbezirk Düsseldorf

Dr. Silke Busch / 0211 475 2794
Markus Gail / 0211 475 9130
Dr. Mathias Keller / 0211 475 9134