Hauptnavigation



 
Umweltschutz - Landschafts- und Naturschutz / Fischerei
 

 
 

15.08.2011

Angeln am Rhein

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über bestehende Einschränkungen der Fischerei unmittelbar am Rhein (Angelverbote in Häfen, Hafenbecken und Hafeneinfahrten, in Rheinarmen sowie in rheinangebundenen Gewässer und Gewässern im Rheinvorland werden von der Übersicht nicht erfasst)  in den einzelnen rheinanliegenden Städten und Kreisen im Regierungsbezirk Düsseldorf, die Ihre Grundlage im Landschafts- und Fischereirecht finden.

 

Neben der unten abrufbaren grafischen Darstellungen der fischereilichen Einschränkungen, die Sie unter dem jeweiligen Namen des entsprechenden Kreises bzw. Stadt erhalten, haben Sie hier die Möglichkeit eine tabellarische Übersicht über bestehende landschafts- und fischereirechtliche Angelverbote zu erhalten.

 

Soweit Sie Fragen zu Angelverboten in Häfen, Rheinarmen sowie rheinangebundenen Gewässer oder aber zu den bestehenden Angelverboten bitte ich Sie, sich unmittelbar mit der jeweils zuständigen Unteren Fischereibehörde in Verbindung zu setzen.

Angeln-am-Rhein

Kleve

 

Wesel:            - nördliches Kreisgebiet
-südliches Kreisgebiet
-Stromkilometerangaben

Krefeld (z.Zt. keine Angelverbote)

 

Duisburg Nord

 

 

Duisburg Süd

Neuss

 

Düsseldorf

 

 

Mettmann (z.Zt. keine Angelverbote)