|
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über bestehende Einschränkungen der Fischerei unmittelbar am Rhein (Angelverbote in Häfen, Hafenbecken und Hafeneinfahrten, in Rheinarmen sowie in rheinangebundenen Gewässer und Gewässern im Rheinvorland werden von der Übersicht nicht erfasst) in den einzelnen rheinanliegenden Städten und Kreisen im Regierungsbezirk Düsseldorf, die Ihre Grundlage im Landschafts- und Fischereirecht finden.
Neben der unten abrufbaren grafischen Darstellungen der fischereilichen Einschränkungen, die Sie unter dem jeweiligen Namen des entsprechenden Kreises bzw. Stadt erhalten, haben Sie hier die Möglichkeit eine tabellarische Übersicht über bestehende landschafts- und fischereirechtliche Angelverbote zu erhalten.
Soweit Sie Fragen zu Angelverboten in Häfen, Rheinarmen sowie rheinangebundenen Gewässer oder aber zu den bestehenden Angelverboten bitte ich Sie, sich unmittelbar mit der jeweils zuständigen Unteren Fischereibehörde in Verbindung zu setzen. |
||
|
|
||
|
|
Wesel: - nördliches Kreisgebiet |
|
|
Krefeld (z.Zt. keine Angelverbote) |
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Mettmann (z.Zt. keine Angelverbote) |
Timo Backes
51 (Dezernat 51: Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei)
E-Mail an Ansprechpartner/in Timo Backes
Tel.: 0211 475-2542
Fax: 0211 475-2998

