Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten ist weltweit in Gefahr. Nach Angaben der Vereinten Nationen werden täglich etwa 100 bis 300 Arten ausgerottet. Mit ihnen geht ein unersetzlicher Teil des natürlichen Systems der Erde verloren. Ursachen der Gefährdung sind sowohl die wirtschaftliche Verwertung der Tiere und Pflanzen als auch der weltweite Verlust von natürlichen Lebensräumen infolge der zunehmenden Inanspruchnahme durch die Menschen.
Eine Vielzahl von internationalen Übereinkommen, völkerrechtlichen Verträgen, überstaatlichen und nationalen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen regelt den Schutz von Lebensräumen, bedrohten Arten, den Handel und den Besitz:
Die rechtlichen Vorschriften zum Artenschutz umfassen einerseits den „internationalen Artenschutz“, der hauptsächlich die Überwachung des internationalen Handels mit vom Aussterben bedrohten Tieren und Pflanzen regelt, und andererseits den „nationalen Artenschutz“, der den Schutz und die Pflege der heimischen wild lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt vorsieht.
Zuständigkeiten der Bezirksregierung Düsseldorf
Internationaler Artenschutz
Eine der Ursachen für den globalen Artenrückgang ist der Handel mit Tieren und Pflanzen sowie mit den daraus hergestellten Erzeugnissen (z.B. Elfenbein, Kaviar oder Tropenholz). Um dieser Gefährdung entgegenzuwirken wurde 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) beschlossen. Das Abkommen
kontrolliert den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten durch Dokumentations- und Genehmigungspflichten sowie Handelsbeschränkungen. Es schützt weltweit rund 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten. Innerhalb der Europäischen Union wird das Abkommen durch die EG-Verordnung 338/97 umgesetzt. Ergänzend sind die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung zu beachten.
Regelmäßig betroffen von diesen Regelungen sind Bürgerinnen und Bürger, die exotische Tiere erwerben, halten oder züchten wollen. Zu den meldepflichtigen Arten gehören z.B. auch Griechische Landschildkröten. Auch der Verkauf von Pelzen kann unter die Regelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens fallen. Ansprechpartner: die örtlichen Kreise oder kreisfreien Städte.
Nationaler Artenschutz
Aufgabe des nationalen Artenschutzes ist der Schutz und die Pflege der heimischen wild lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt.
Rechtsgrundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz, die Bundesartenschutzverordnung sowie das Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens. Durch sie werden auch die ebenfalls artenschutzrelevanten Vorschriften der europäischen Vogelschutz- sowie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (vgl. NATURA 2000) in nationales Recht umgesetzt.
Verbote des § 39 Abs. 1 BNatschG (Allgemeiner Artenschutz):
Es ist verboten
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatschG (Besonderer Artenschutz):
Es ist verboten,
Um die Einhaltung der genannten Verbote zu überprüfen oder gegebenenfalls eine Ausnahme nach § 44 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz zuzulassen, ist es notwendig, dass bei Bauverfahren verschiedenster Art eine Artenschutzprüfung durchgeführt werden muss.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Durchführung der Artenschutzprüfung eine Handlungsempfehlung entwickelt. Diese, sowie weitere Infos zum nationalen Artenschutz finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: http://www.lanuv.nrw.de/home.htm
Bei weiteren Fragen zum nationalen Artenschutz wenden Sie sich bitte direkt an die örtliche untere Landschaftsbehörde (Kreise oder kreisfreie Städte).
Allgemeine Informationen und Broschüren gibt es bei
Oder auf den folgenden Internetseiten:
Homepage des CITES-Sekretariats mit vielen Informationen zu CITES, den Beschlüssen der Vertragsstaaten-Konferenzen, gültigen Resolutionen und Notifikationen, allen Adressen der Behörden der Vertragsstaaten, Tier- und Pflanzenlisten sowie einer Bildergalerie. Nur in Englisch, Französisch und Spanisch verfügbar.
Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Informationen zum Thema Arten- und Naturschutz.
Homepage des Bundesamtes für Naturschutz. Allgemeine Informationen zu den Aktivitäten des BfN im Naturschutz.
Alphabetische Liste der besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten mit Suchfunktion.
Zur Roten Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, ein Angebot des LANUV
Annette Kehl
51 (Dezernat 51: Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei)
E-Mail an Ansprechpartner/in Annette Kehl
Tel.: 0211 475-2064
Fax: 0211 475-2998