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Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die seit 1981 von den Ländern |
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Grundlage sind das
Abwasserabgabengesetz (AbwAG) des Bundes und das
Die Abwasserabgabe wird von der Bezirksregierung Düsseldorf zentral für das Land Nordrhein-Westfalen festgesetzt und erhoben. Die Einnahmen sind zweckgebunden und werden für Maßnahmen zur Verfügung gestellt, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen.
fachliche Ansprechpartner - siehe unter Ansprechpartner
57 (Dezernat 57: Umweltabgaben, Umwelttechnische Berufe)
André Weitkämper
57 (Dezernat 57: Umweltabgaben, Umwelttechnische Berufe)
E-Mail an Ansprechpartner/in André Weitkämper
Tel.: 0211 475-9239
Fax: 0211 475-9093
