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Umweltschutz - Umweltabgaben
 

 
 

10.11.2011

Abwasserabgabe (AbwAG)

 

Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die seit 1981 von den Ländern
für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhoben wird.

mehr zum Thema Abwasserabgabe:

Grundlage sind das

Abwasserabgabengesetz (AbwAG) des Bundes und das

Landeswassergesetz NRW (LWG).

Die Abwasserabgabe wird von der Bezirksregierung Düsseldorf zentral für das Land Nordrhein-Westfalen festgesetzt und erhoben. Die Einnahmen sind zweckgebunden und werden für Maßnahmen zur Verfügung gestellt, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen.